Druckschrift 
2 (1909)
Entstehung
Seite
250
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wegnehmen wollte, legte Desroches, der sich ein wenigärgerte, daß er sich von seinem Kollegen, wie er sich aus-drückte, hatte übers Ohr hauen lassen, dagegen Wider-spruch ein, behauptete, übrigens mit Recht, daß die MöbelFräulein Coralie gehörten, und beantragte vorläufige Ent-scheidung. Der Gerichtspräsident lud daraufhin die Par-teien zu einer Verhandlung über den Antrag auf vorläufigeEntscheidung, und in dieser wurde das Eigentum derMöbel der Schauspielerin zugesprochen. Metivier legtegegen dieses Urteil Berufung ein, die durch Urteil vomdreißigsten Juli verworfen wurde.

Am siebenten August erhielt der Advokat Cachan mitder Post ein riesiges Aktenbündel, auf dem geschriebenstand: ,Metivier gegen Sechard und Lucien Chardon'.

Das erste Stück war die folgende liebliche kleine Rech-nung, deren Genauigkeit wir verbürgen. Sie ist Wort fürWort abgeschrieben worden:

Wechsel vom dreißigsten April ds. Js.,

ausgestellt von Sechard jr. auf die Order

von Lucien von Rubempre. (2. Mai.)

Rechnung für die Rücksendung .... 1037 fr. 45 c.(5. Mai.) Anzeige der Rückrechnung und des

Protestes nebst Ladung vor das Handels-. gericht von Paris zum 7. Mai .... 8 ,, 75 ,,

(7. Mai.) Termin, Versäumnisurteil, mit der

Befugnis zur Verhängung der Schuldhaft 35 „ — „(10. Mai.) Ausfertigung des Urteils . . .(12. Mai.) Gerichtliche Zahlungsaufforderung(14. Mai.) Beschlagnahmeprotokoll . . .(18. Mai.) Protokoll der Anbringung des

Beschlagnahmesiegels.........

(19. Mai.) Anzeige in der Zeitung . . .

Übertrag 1130 fr. 45 c.

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