von Angouleme gegangen ist, nicht bezahlt wird, sich daszu senden, was man eine Ricambio-Note nennt. Niemalshaben Romanschreiber etwas Unwahrscheinlicheres er-funden, als was hier erzählt wird; denn man höre, zuwas für wunderbaren Spaßen ein Paragraph des Handels-gesetzbuches die Möglichkeit gibt; diese Auseinander-setzung mag zeigen, wieviel Entsetzliches unter demschrecklichen Wort .Gesetzlichkeit' verborgen ist.
Sowie Doublon seinen Protest zu Protokoll genom-men hatte, überbrachte er ihn persönlich dem HauseCointet. Der Gerichtsvollzieher hatte ein Konto für dieseWucherer von Angouleme und gewährte ihnen einenKredit von sechs Monaten, den der große Cointet durch( lie Art, wie er bezahlte, auf ein Jahr hinauszog, wobeip r aber von Monat zu Monat seinen Wucherergehilfenfragte: ,Doublon, brauchen Sie Geld?' Und das ist nochDicht alles. Doublon gewährte diesem mächtigen Hausee inen Rabatt, so daß es an jedem Akt etwas ver-diente, ein winziges bißchen, etwa einen Frank fünfzigCentimes auf einen Protest!... Der große Cointet setztesich ruhig an seinen Schreibtisch, nahm ein kleines BlattPapier, das eine Stempelmarke über fünfunddreißig Cen-times trug, und holte dabei aus Doublon Nachrichtenüber den Stand der Geschäfte der verschiedenen Kauf-leute heraus.
, ; Nun, sind Sie mit dem kleinen Gannerac zufrieden?"•Es geht nicht schlecht. Ein Speditionsgeschäft. .."»Ah.! Er wird große Schwierigkeiten haben! Man hat mirgesagt, seine Frau verursache ihm große Ausgaben ..."'.Ihm? ..." rief Doublon und grinste.
Während dieses Gesprächs hatte der Wucherer seinPapier in Ordnung gebracht und schrieb nun in Rund-schrift die unheilverkündende Überschrift und darunter<lie folgende Rechnung:
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