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Unterpfarrkirche (die Oberpfarrkirche ist bis auf den Thurm abge-brochen) zerstört und die Grabsteine zu baulichen Zwecken zer-stückt verwendet.
Zu S. 240. Friedrich Wolf zu Eltz machte sich um Beschreibung derder Linie zu Eltz weissen Löwens gehörigen Güter bei Eltz ver-dient, indem er darüber ein eigenes Lagerbuch anfertigen Hess.Dasselbe enthält vorerst die Band II S. 86 abgedruckte allgemeineBeschreibung des Besitzes bei Eltz und fahrt dann fort: »Ver-zeichniss, wass im obgeschriebenen bezirck dem weisen Lewenallein zuständig und sonderlich ahnhören und gebühren thutsc. DasBuch ein Quartband Abschrift des Originals von 1604 ist nochzu Eltville vorhanden.
Zu S. 259. Eine Urkunde zu Wahn gibt hier weiteren Aufschluss:1372 Johann zu Eltz Sohn Diederichs zu Eltz erklärt, dass er mitRichard Sohn zu Eltz Sohn Peters zu Eltz genannt von Isenburgwegen des Todschlags an Richards Oheim Heinrich zu Eltz genanntvon Isenburg in der Burg Eltz gesühnt sei. Des Richards Mutterheisst Demond, des Erschlagenen Heinrichs Bruder war WernerGeistlicher zu Rommersdorf, des Johann Gattin hiess joannetteund sein Bruder Peter in der Urkunde.
Zu S. 299. An Kurfürst Jacob erinnert eine grosse Kupferplatte zuEltville mit dem eingeritzten Eltz-Trierer Wappen und der verkehrteingegrabenen Unterschrift: Reverendissimo Antistiti eidemqueillustrissimo prineipi ac domino domino Jacobo archiepiscopoTrevirensi sacri Romani imperii et regni Arelatensis archicancellarioprineipi electori dedicabat B. W. D. Waradinus.
Zu S. 301. Aus Acten des k. k. Haus- Hof- und Staatsarchivs zuWien theile ich über die Wahl des Kurfürsten noch Folgendesmit. Am 7 Mai 1732 von Laxcnburg aus gab Kaiser Karl demkaiserlichen Wahlcommissar Johann Ferdinand Grafen von KuffsteinCreditio und Vollmacht für das Domcapitel, Am 19 Mai 1732wendete sich Domcapitular Franz Freiherr von Ingelheim an denKaiser von Mainz aus und bat, bei der bevorstehenden Wahlauf ihn zu reflectiren. Am 24 Mai 1732 berichtete Graf Ferdinandvon Kuffstein: »Wie dass das Capitul zu Mainz sich in zweyHaupt-Partheyen getheilet, deren die erste für den Domb-Probstenvon Kesselstat und dem von Eltz portiret ist und aus 12 votantenbestehet, die andere aber von 9 Stimmen den von Greiffenrlauzum Oberhaubt hat. Die ersten zwey hätten unter sich ein reci-procum gemacht, dass der die mehristen Stimmen habende mit