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2 (1890) Schluss
Entstehung
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351
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DAS WAPPEN DEH HERREN UND GRAFEN ZU EI-TZ. ^51

allerunterthänigst vorbringen lassen, wie dass aus demselbender Hoch- und Wohlgebohrne Unser kayserlicher Cammererund des Reichs lieber getreuer Anselm Graf von Eltz, alsStammhalter sich demnächst mit der einzigen Erb-FräuleinFaust von Stromberg zu verehelichen gesinnet, auch würck-lich die eheliche Verlöbnuss mit derselben gehalten habe,mit angefügter unterthänigsten Bitte, Wir gnädigst geruheten,ihr bishero geführtes Reichs-gräfliche Wapen mit dem Faust-Strombergischen zu vereinbahren, und zu bestätigen; Undda Wir nun solch-ziemliche Bitte gnädigst angesehen unddarin willfahret. Als haben Wir mit wohlbedachtem Muth,gutem Rath und rechtem Wissen, obgemeltem Reichsgräf-lichen Eltzischen Geschlecht in gnädigster Erwegung, dassaus selbigem verschiedene seit vielen Jahr-Hundert in hohengeistlichen Würden, und Amteren, auch in Staats- undKriegs-Bedienungen sich umb Unsere glorwürdigste Vor-fahrere Römische Kaysere und Könige so wohl als umbUns selbstcn, Unser Ertz-Haus Oesterreich und das gemeineWeesen wohlverdient gemacht, die besondere kayserliche(riiade gethan und ihr vorhin geführtes Reichs-gräfliche Wapennicht allein von neuem bestätiget, sondern auch hiermit ausRömisch - kaiserlicher Macht - Vollkommenheit selbes ver-mehrt und mit dem ur - alt - Ritter - und Stifft - massigenFaust - Strombergischen Wapen dergestalt vereinigt undzusammengefüget, dass Sie und ihre abstammende ehelicheLeibs Erben und derselben Erbens - Erben Mann - undFrauens Personen solch - vermehrt - und vereinbartes Wapenzu ewigen Zeiten führen zu können und mögen allermassensolches hiernach beschrieben stehet. Als mit Nahmen einenmit einer gräflichen Cron bedeckten viergetheilten Schild