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ANLAGKN. T.
7. December 15 Ho den Grafen Albrecht und Philipp vonNassau-Saarbrücken die Pfandschaft des Amts Bliescastel,die denselben von Kurfürst Johann V verschrieben worden,gelöst. 26 ) 1580 erfolgte die Einziehung von HerrschaftKempenich, wenn solches auch noch länger Pfand blieb.(1 rossen Werth legte Jacob hierbei auf die Entziehung vonPfandschaften aus protestantischer Hand, so dass sein Vor-gehen auf diesem Gebiete eine doppelte Seite hatte. Diefür Lösung dieser Pfandschaften benöthigten Gelder ver-schaffte sich Jacob keineswegs durch übermässige Steuern,es lag dieses an und für sich nicht in der Denkungsartdes Kurfürsten; eine solche Belastung wäre auch bei denStänden alsbald auf starken Widerstand gestossen. Im Jahre1575 auf den 16. Februar berief Kurfürst Jacob die Ständedes Erzstifts auf einen Landtag nach Coblenz und brachtedenselben eine besondere Steuer zur Tilgung der von seinenVorgängern (unterlassenen Schulden des Stifts vor. C.'lerusund Volk bewilligten 200000 Goldgulden innerhalb fünf)ahren zahlbar, die Ritterschaft wollte sich aber der Sacheentziehen. Sie sei dem Reiche zum Waffendienst verbunden,war die eine Reichsunmittelbarkeit anstrebende Antwort.Jacob erwiderte, der alte I leerbann des Reichs habe aul-gehört, dagegen habe der Adel die Lehen vom Stifte.Vergeblich! Desshalb brachte Jacob diese Frage, ob derAdel dem Erzstifte unterworfen oder reichsunmittelbaralso auch abgabenfrei sei, vor das Reichskammergericht zuWetzlar; im Einverständniss handelte der Clerus und dasVolk als die beiden anderen Stände. Der Prozess war nochim Gange, als der Kurfürst die Augen schloss und kamauch nicht zum Austrage. 2 /)