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2 (1890) Schluss
Entstehung
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DIE LINIE ZU ELTZ ZU KEMPEXICH.

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Contributionen vollständig- entrichtet, doch Schloss Eltznebst Gut unter Aufsicht der Municipalität zu Coblenz ge-stellt. Der Amtmann Heins auf Eltz leerte vergeblich hier-gegen Einsprache ein. Das Urtheil vom 2. Thermidordritten Jahrs der Republik beharrte bei der Aufsichtstellungund weigerte die Herausgabe der Fachte und Renten. DieGüter bei Eltz blieben allein dem Grafen durch DecretAix de la Chapelle le 8 Brumaire 4",','- annee de la republiqueals Eigcnthum, waren aber der Administration der Directiondes domaines unterstellt. Als sich in der Folge auf mehr-faches Verwenden herausstellte, dass Graf Hugo Philippnicht emigrirt, sondern zu Mainz geblieben, kam er durchDecret vom 27. Juli 1797 wieder zur Nutzniessung seinerGüter und Renten und wurden die Amtskellereien zu Cob-lenz, Münstermaifeld, Mayen, Cochem, Zell, Boppard undDhaun angewiesen, den Grafen und dessen Keller künftigin ungestörtem Besitz der Güter zu lassen. -1°)

Die Familie zu Eltz besass gemäss Urkunde von 1434das Recht, jährlich 12 Fuder Wein eigenes Gewächs undnicht mehr innerhalb Coblenz zu zapfen. Dieser Vorzugerschien 1794 den Coblenzer Wirthen eine Sohmälerungihres Gewerbs zu sein. Dieselben wurden bei dem Grafenvorstellig und erbaten eine freiwillige Beisteuer zu denSteuern ohne Praejudiz. Der Graf bewilligte einmalige100 Reichsthaler als Beitrag zum Accis, die am 2. Septem-ber 1794 bezahlt wurden. 2 / 0 *)

Am 31. Oktober 1794 kam der kaiserliche LieutenantHugo Graf zu Eltz aus dem Thal Erenbreitstein unter Be-gleitung eines Trompeters mit einem Briefe in die StadtCoblenz zu General Morceau, welcher im Eltzer Hof wohnte.