HO ZWEITE ABTHEILUNG. DREIZEHNTES HAUPTSTÜCK.
selben als Domherr zu Mainz und Trier, Abt von St. Peterzu Tapolcza wegen seiner treuen Dienste und der von ihmund dessen Familie seinen Vorfahren, seiner Mutter unddem ungarischen Volke erwiesenen Anhänglichkeit das Rechtden Indigenatseid als Mitglied der ungarischen Nation durchden Grafen Antonius Rimanoczy de Rimanocz ablegen zulassen. 88 ) Am 13. November 1737 ertheilte Kaiser Karl VIdem Hugo Franz Karl, Johann Jacob Franz und AnselmCasimir Grafen zu Eltz-Kempenich in Ansehung ihres deutschpatriotischen Wirkens und treu geleisteter Dienste die An-wartschaft auf das Reckische Mannlehen, nämlich die Herr-schaft Witten und Zugehör, den freien Stuhl zu Hessen,Zoll- und Weggeld daselbst, den freien Stuhl zu Drenstein-furth und andre offen werdende Reichslehen, welche 10 bis12,000 Reichsthaler Einkünfte jährlich ertrugen. 8 '')
Am 3. April 1739 empfingen Hugo Franz Karl Reichs-graf zu Eltz Dornsänger und Generalvicar zu Mainz, Dom-herr zu Trier und Domprobst zu Minden, Mainzer geheimerRath und Statthalter im Eichsfeld sowie Anton Franz Frei-herr von Gudenus Mainzer geheimer Rath und Minister-resident am kaiserlichen Hofe als Abgesandten des MainzerKurfürsten Philipp Karl die kaiserliche Belehnung vor demThrone. Die Diener und Laufer des Domsängers trugenschwefelgelbe Tuchwesten, Röcke von rothem Tuch mitSilberborden. Hugo Franz ward während seines Aufent-halts in Wien am Hof mit Auszeichnung behandelt. Überdessen Auftreten äusserte sich der Kaiser in der freund-schaftlichsten Weise in einem .Schreiben an den Kurfürstenvon Mainz. 9°)