DIE LINIE ZU ELTZ ZU KEMPENICH. 107
und Greif zu ersehen sind. Neben diesem Schild stehenzwei mit (röth) ausgeschlagen er Zunge und Klauen mit übersich gewundenen doppelten Schweifen aufgerichtete gekrönte1 -Owen als Schildhalter. Dieses bildete das bestätigte ver-besserte (gräfliche) Familienwappen und trat mit 1733 inGebrauch. Kaiser Karl VI verlieh den Genannten für alleBriefe aus der kaiserlichen Kanzlei den Titel und dasKhrenbeiwort: Hoch- und Wohlgeboren, ernannte dieselbennochmals für sie und ihre Erstgebornen im Mannesstammzu kaiserlichen Pfalz- und Hofgrafen oder comites Palatiniund ertheilte besonders diese Würde dem Karl Anton Ernstund dessen erstgebornen männlichen Nachkommen, womitdas Recht verbunden sein sollte, Notare, öffentliche Schreiberund Richter zu ernennen, in allen Facultäten Doctoren und1 -icentiaten, Magister der Künste, Baccalaureaten und poetaelaureati zu ernennen, wobei jede Ernennung eines Doctorsoder Licentiaten unter Zuziehung von wenigstens drei andrerUoctoren derselben Facultät, die den zu Ernennenden prüfen,dann ernennen und die Zierrathen und Kleinodien derDoctorwürde ertheilen, geschehen sollte, ferner das Recht,Notare zu ernennen, Uneheliche zu legitimiren, bürgerlicheWappen mit Schild und Helm zu ertheilen, veniam aetatiszu gestatten, Vormünder und Pfleger zu bestätigen, Kind-schaften gut zu heissen, Söhne zu adoptiren und arrogirenund Leibeigene zu entlassen. 8 5)
Graf Karl Anton Ernst starb den 19. Juli 1736 zuCoblenz im 64. Lebensjahr und wurde zu Coblenz bei denPredigern in der Familiengruft beerdigt. Es wurde dem-selben folgendes Epitaphium gesetzt: Siste Viator!/ Lege,et mecum luge./ Ecce tumulum, in quo jacet/ Excellentis-