io 6 ZWEITE ABTHEILUNG DREIZEHNTES HAUPTSTÜCK.
Säule der Christenheit und Vorbild eines rechtschaffenendeutschen Patrioten gewesen, denselben für deren männlicheund weibliche Nachkommen den Grafentitel und erlaubtedenselben fortan einen mit einer Grafenkrone bedecktengeviertheilten Schild, in dessen vordem obern und hinternuntern gelben oder goldfarbenen Feldern einen einfachenaufrecht stehenden gekrönten schwarzen Adler mit rothausgeschlagener Zunge und von sich greifenden Klauen,in den hintern obern und vordem untern schwarz oderkohlfarbenen Feldern einen aufrecht stehenden einwärts ge-kehrten gelben oder goldnen Greif mit roth ausgeschlagenerZunge und von sich greifenden Klauen, in der Mitte diesesSchildes ein in die Quere getheiltes Brust- oder Herz-schildchen, dessen unterer Theil weiss oder Silber, der obereroth oder rubinfarben, worin ein bis auf die Hüfte hervor-sehender goldner Löwe mit von sich greifenden Franken,ausgeschlagner Zunge und Klauen und aufgeworfnem ein-fachem Schwanz zu führen. Auf dem Schild sollten stehendrei offene adlige roth gefütterte blau angelaufene Turnier-helme mit anhangendem adligem Kleinod, wovon der ersteund letzte bekrönt und mit gelb oder gold, und schwarzoder kohlfarben herabhängender Helmdecke, der mittlereaber anstatt der Krone mit einer rothen heinischen Mützeund weissem Hermelinstulp bedeckt auch roth oder ru-binfarben und mit weiss oder silberner Helmdecke geziert,worauf zwischen zweien mit den Sachsen einwärtsge-kehrten roth oder rubinfarbenen und mit weiss oder sil-bernen Herzlein besetzten Adlerflügeln der in dem Herz-schildchen beschriebene Löwe, auf den vordem und hinternHelmen aber die in dem Schild gleichfalls bemerkten Adler