Druckschrift 
2 (1890) Schluss
Entstehung
Seite
14
Einzelbild herunterladen
 

'4

ZWEITE ABTHEILUNG. ELFTES HAUPTSTÜCK..

demselben 2000 Goldgulden. Zum Unterpfande gab ernebst dem Capital von 4000 Goldgulden sein Haus undGüter zu Boppard nebst Gefällen, wovon der Eltzer HofEigenthum, das alte Gebäude dabei Mannlehen war. Wegendieses Kaufs entstand beim Reichskammergericht zu Speierein langwieriger Prozess gegen Hans Anton, der in dieAcht erklärt und nur auf Betreiben Mehrerer der Familiezu Eltz hiervon befreit blieb. Die Sache endete erst1655 durch Vergleich zwischen denen von Schönburg undEltz. 2 9)

Am 29. October 1587 verlobte sich Hans Anton zuBingen mit Anna Maria Stumpf von Waldeck Tochter desHans Moriz Stumpf von Waldeck selig und der Margarethevon Wolfskehl. Margrethe Stumpfm von Waldeck, LudwigHausner von Windtbuch, Wolf von Bobenhausen, Johannvon Graenrodt Kurmainzer Reiterhauptmann gaben als Vor-münder der Braut zur Ehesteuer aus den väterlichen Erb-gütern 3000 Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer mit150 fl. Rente. Theilen die beiden Schwestern Anna Mariaund Eva Stumpf von Waldeck später ab, so soll dieseRente aufhören. Von ihrer Mutter erhielt die Braut Kleidungund Geschmuck, als Wittum von Hans Anton zur Wider-lage 3000 Gulden zu 60 Kreuzer mit 150 fl. Rente aufden Hof Wolfendorf nebst Zugehör an Höfen und Gefällenin der Grafschaft Wied mit etwa 8 Fuder Wein, 40 MalterKorn, 35 Malter Hafer Coblenzer Mass Ertrag, als Morgen-gabe 400 Gulden zu 60 Kreuzer. Zeugen waren für HansAnton Johann zu Eltz Landcomthur, Wilhelm Ouad Dom-herr zu Trier und Chorbischof zu Garden, Johann Henrichvon Dienheim Domherr zu Mainz und Speier, Decan zu