4 oö ZWEITE ABTHEILUNG. NEUNTES HAUPTSTÜCK..
und den Bartholomaeus von Rautenberg ergreifen und nachGüstrow in Wallensteins Hauptquartier als Gefangene ab-führen. Beiden wurde eröffnet, dass nur ein offenes Ge-ständnis über des Herzogs Handeln und Gesinnungen sieretten könnne und ihnen Gnade gewähre. Das Verhörbegann. Beide bekannten, was sie wussten, der Herzoghabe den flüchtigen Pfalzgrafen in Wolfenbüttel aufgenommenund weiter geleitet. Wallenstein wurde bei dieser Gelegenheitauf Johann Eberhard aufmerksam und nahm ihn als Kanzlerin seine Dienste. Johann Eberhard war entschieden abgeneigtgegen das Haus Habsburg, er kannte alle GeheimnisseWallensteins und diente als Vertrauensmann der wichtigstenHandlungen desselben. Als sich der Kreis der Verdächti-gungen gegen Wallenstein immer enger zog, wurde JohannEberhard auf der Reise nach Kulmbach zu dem MarkgrafenChristian von Brandenburg, um denselben zu einer Conferenz,an der auch Herzog Bernhard und Arnim Theil nehmensollten, einzuladen, heimwärts nach dem Hauptquartier von1 (äschern ergriffen und als Gefangener nach Wien gebracht.Am i. Januar 1635 trat er > da ' nm der Weg der Gnadeauf diese Weise jedenfalls angedeutet worden, in derJesuitenkirche zu Wien zum katholischen Glauben über.Dadurch entrann er grosser Gefahr. 21 ) Am 12. Mai 1635musste derselbe aus der Gefangenschaft entlassen, nachdemihm der Kaiser wegen des Verdachts, an dem FriedländischenVerrath betheiligt zu sein, verziehen, Urfehde ob seinesGewahrsams schwören. Johann Eberhard fügte sich, schriebaber eigenhändig der Urkunde den Vermerk bei, er habedieses Aktenstück ausstellen müssen und sich lange geweigert,denn wo kein Verbrechen, sei auch keine Verzeihung nöthig,