Druckschrift 
1 (1889)
Entstehung
Seite
368
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308 ZWEITE ABTHEILUNG. FÜNFTES HAUPTSTÜCK..

6 Ohm, ein Weinberg genannt der Koenn zu Covern, einWeinberg genannt der Spreyen, ein Weinberg genannt derWeissberg, ein anderer genannt der Scheysser, und die Olckhinter St. Castorshof, alle zu Covern, mit etwa 2 FuderErtrag, Haus mit Weinberg dem Schafhaus gegenüber zuCovern, ein Baumgarten mit Weiher in der Solchenbach,zu Eltz 34 Fuder Wein, zwei Höfe zu Wolken genanntder Romlians- und Kramperger Hof, nebst Zugehör und26 Malter Korn, 1 Malter Erbsen Ertrag, das Backhauszu Wolken mit 1 Malter Korn, 2 Malter Spelz, der HofOberfell mit Gericht, Weinberg und Zugehör, auch einZehnten daselbst, den Hof zu Müden mit Zugehör undLeuten, ein Hof zu Polch und die Weinberge in derSolgenbach, den Antheil Henrichs und Friedrichs zu Eltzam Drittel des Zehntens zu Retterad und der Kirchsatzalda, das Haus Neueltz mit Zugehör, der Neuhof mit 28Malter Korn, 9 Malter Spelz und 1 Malter Erbsen. Dadas Haus Pirmont und die Häuser zu Coblenz an Fried-richs selig Kinder mit allen Renten und Gülten gekommenals Erblehen, Eltz an Heinrichs Tochter kam, sollen Fried-richs Erben von Rechts wegen Erstattung leisten und dergemeinschaftlich gewesene Turnos am Zoll zu Engershalb an von der Leyen kommen. 45») Es entstand hier-über ein langwieriger Rechtsstreit, da die andern Stämmezu Eltz hiergegen sämmtlich Einspräche erhoben. DerProzess ward von Georg von der Leyen beim Reichs-kammergericht geführt, die zu Eltz klagten beim Kurfürstenund erreichten, dass die Sache zu Trier verhandelt wurde.Der Entscheid fiel dahin aus, dass Haus Eltz als Burg-lehen ein Mannlehen sei. Diesen Entscheid bestätigte 1(130