358 ZWEITE ABTHEILUNG. FÜNFTES HAUPTSTÜCK.
Lehen zu drei Viertel. 2 3) Den Rest hatten die von Eltzvom gelben Löwen.
Am 16. October 1529 verpachtete Philipp dem RichardMüller zu Hambach den Wasserlauf aus seinem Weiher zuHambach auf Lebenszeit. 2 4) Am 31. December 1529 ver-schrieb Philipp dem Georg zu Eltz 50 Gulden Rente vomEngerser Zoll für ein Darlehen. 2 S)
Am 22. Juli 1532 belehnte Kurfürst Johann von Trierden Philipp von Winnenberg Herrn zu Beilstein, Philipp,Friedrich, Bernhard, Georg und Christof zu Eltz, Dietrichvon Metzenhausen, Bartholomaeus und Georg von der Leyenund Augustin von Braunsberg mit dem dritten Theil desZehntens zu Retterad nebst dem Kirchsatz, dem HofSalchenrode, als Burglehen allein den Philipp zu Eltz mitBurg und Stadt Cochem, einem Drittel am Hofe zu Nicke-nich, der denen von Schonburg war, wie Dietrich von Brohlund Elisabeth von Platten Wittwe ihn hatte. 26 ) Am 26. Juli1532 empfing Philipp von Kurtrier die Lehen der Herr-schaft Pirmont zu Ediger und Eller, von der HerrschaftSchöneck zu Densborn, wegen der Herrschaft Kempenichdie Weihermühle zu Nickenich. 2 7) Am 29. Juli 1532 erhieltderselbe mit seinen Verwandten gemeinschaftlich die Bop-parder Lehen und die Kraftzehnten daselbst. Für OttJoachim von Burgthurn erhielt Philipp als Vormund des-selben am 2. August 1532 von Kurtrier das Burglchen zuHammerstein mit Zugehör, 2 *) das Lehen zu Baldencck undeinen Theil der Veste Wildenberg, wie ihn Reinhard vonBurgthurn von Caspar von Miehlen genannt Dieblich seligerworben. 2 9) Am 1 7. April 1533 verkaufte Philipp an eineWittwe 27 Malter Kornrente, ein halbes Malter Erbsen und