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ZWEITE ABTIIEILUNG. VIERTES HAUPTSTÜCK.
die Schäferei zu Kerich und die andern Virneburger Lehen.Im Jahre 1629 machte derselbe die für die Familie höchstbedeutsame Erwerbung des adligen Guts zu Eltville. EinTheil und zwar der westliche davon bildete ehedem denHof der Edlen von Bicken, welcher seit 1577 durch An-käufe der dort gelegenen Häuser nach und nach unterHans Georg von Bicken dem Rheingauer Vicedom ent-standen war. Derselbe Georg setzte 1596 seiner SchwesternElisabeth von Ingelheim und Margarethe von HattsteinKinder zu Universalerben ein. Bei der Theilung kam derdamals bereits stark verschuldete Hof zu Eltville an die
1 7-von Hattstein. Am - Mai 1619 erklärten Hans Philipp
7-von Hattstein und Maria Christine geborne von Scharfen-stein Eheleute, dass sie dem Jacob de Marsein Kaufmannzu Frankfurt 2600 Gulden und dem Samuel DoruilleHandelsmann zu Frankfurt 1755 Gulden 3 Batzen 2 1 /,Kreuzer laut Abrechnung mit denselben schulden. Samuelcedirte seinen Ausstand an seinen Schwager Jacob de Mar-sein mit Genehmigung der Schuldner und wurde Gesammt-gläubiger über 4355 Gulden 3 Batzen 2 l / 2 Kreuzer. Die
17..Schuldner baten am Mai 1619 um Ausstand auf ein
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Jahr zur Zahlung auf Johanni 1620 und setzten ihr Wohn-haus und Gut zu Eltville als Pfand. 66 ) Johann Henrichzu Eltz kaufte die Schuldverschreibung und wurde durchdas Gericht zu Eltville als Pfandherr eingeführt, was diekäufliche Abtretung veranlasste. Am 2^. April 1629 ver-kauften Hans Philipp von und zu Hattstein und MariaChristine von Hattstein geborne von Scharfenstein dem