DIE LINIE ZU ELTZ ZU LANGENAU. 333
zu Rübenach Besitz von dem Kirchsatz, wogegen wiederumChristof zu Kitz in seinem und seiner Verwandten NamenEinsprache erhob. Nassau-Dillenburg hielt die Belehnungder von Wildberg aufrecht. Im Jahre 1564 hatte JohannGraf zu Nassau "den Heinrich von Wildberg und dessenmännliche Erben mit dem halben Theil des Kirchsatzes zuRübenach, dem halben Zehnten daselbst und zu Buben-heim, der halben Mühle zu Rübenach mit dem Bemerkenbelehnt, im Falle die Quad von Landscron, welche denandern halben Theil dieser Lehenstücke hatten, ohne männ-liche Erben abstürben, solle Heinrich auch diesen Theilerhalten. Hiergegen erhoben Christof Herr zu Eltz undMelchior dessen Sohn Amtmann zu Montabaur und Mols-berg beim Grafen zu Nassau Einsprache und wiesen nach,dass ihre Voreltern immer diese Lehenstücke gehabt unddass nach dem Tode ihrer Vettern Heinrich und Friedrichzu Eltz zu Pirmont sowohl das Haus Eltz für deren An-theil als auch alle andern Eltzer Lehen derselben auf sieals nächste Verwandten gefallen. Nassau forschte der Sachenäher nach und fand, dass die zu Eltz über 150 Jahrelang den vierten Theil des Rübenacher Lehens besessen.Aus diesem Grunde belehnte 1584 Johann Graf zu Nassauden Christof und dessen Mannserben mit einem Viertel andem halben Kirchsatz und Zehnten zu Rübenach undBubenheim und der halben Mühle zu Rübenach. Dadurchkam Christof zwar in Besitz des Antheils am RübenacherLehen, die dabei geübte Umgehung der Bliescastler Liniezu Eltz machte sich jedoch in der Folge geltend.
Christof der Ältere starb 1594 93 Jahre alt, in seinemLeben soll er nie die geringste Krankheit erlitten haben.