DIE LINIE ZU ELTZ ZU LANGENAU. 321
Zugehör, 30 Gänse jährlich zu Kettich, 2 Gänse vom EltzerHofmann und drei Gänse zu Bassenheim.
2) Christof und dessen Erben erhalten die beiden Be-hausungen Hohlenfels und Langenau mit Oberkeit, Freiheit,Weisser, Weide, Gebot, Verbot, Jagd, Fischerei, Äcker,Wiesen, Weinberge, Zinsen, Gülten und Renten, nichts aus-genommen, alle Zinsen, Renten, Gülten, Manngeld, Mühlen,Mühlstätten, Wiesen, Äcker und Besitz ihrer Voreltern zuMontabaur, 5 Ohm Wein zu Kärlich, Bedekorn, Vogteihafer,das Backhaus, Gänse- und Hühnerzinsen, Fastnacht- wieZinshühner, Geldzinsen zu Rübenach ausgenommen wasPhilipp für seinen Antheil erhielt, seines Vetters PhilippAntheil an der Vogtei zu Güls und dessen Antheil zuBisholder an Weinbergen, Wiesen, Feldern, Zinsen undAnderm, ausgenommen die Vogtei, Oberkeit, Gewalt, Straf-und Frohndedienste daselbst, welches Alles wie die Vogteizu Rübenach wie bisher zwischen beiden Vettern gemein-schaftlich bleiben soll, so dass Beide einen gemeinschaft-lichen Vogt daselbst halten, der beiden Theilen gleichgeschworen, treu und hold zu sein. Christof erhielt fernereinen Weinberg zu Rübenach der Stockgart genannt, welchervorher dem Philipp allein gehörte, die Wiesen zu Bassen-heim, welche früher gemeinschaftlich waren, die Wiesen inder Lücken, die Philipp erkauft hatte, den Besitz beiderVettern zu Owiler auf dem Hundsrücken und da heruman Korn, Hafer, Geld, Hühner oder Besthaupt, nichts aus-genommen, 10 Gulden Manngeld zu Castelaun, 8'A Guldenauf dem Moselzoll bei Coblenz, ein Haus zu Mayen und1 Gulden Geld auf dem dortigen Schlosse. Jeder der beidenVettern soll mit diesen ihm zugetheilten Gütern für sich