Druckschrift 
1 (1889)
Entstehung
Seite
262
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262 ZWEITE ABTHEILUNG. ERSTES HAUPTSTÜCK.

Anna Elisabeth auf seinen Antheil der ererbten Rechte ander bislang gemeinschaftlich gewesenen Herrschaft Beffortnebst zustehenden Rechten für sich und seine Erben undübertrug zugleich dem Hans Jacob den Prozess mitdem Heinrich de Challon, wobei seine Verpflichtung dess-halb für alle Zukunft aufhören sollte. Der Prozess gegenHans Jacob währte nun fort, wurde aber am 25. October1624 beim Rittergericht zu Luxenburg dahin entschieden,dass am 22. Januar 1625 ein Vergleich zu Stande kam.Hans Jacob gab die Herrschaft Beffort gegen Erlegungder bezahlten 16,475 und 6525 Thaler der Wittwe vonChallon heraus, die 6525 Thaler mussten halb sogleich,halb innerhalb einem Jahre entrichtet und zur Sicherheitdes Rests so viele Pfandbriefe, als nöthig, dem Hans Jacobbelassen werden. Wegen der in der Zeit der Pfandschaftstattgehabten baulichen Verschlechterung des Hauses Beffortund der Unkosten bezahlte Hans Jacob an die Wittwe vonChallon 683 Thaler, zahlte nochmals für 1624 alle Rentenund Interessen und gab bei Ueberlieferung der HerrschaftBeffort der Wittwe von Challon 50 Malter Korn, 50 MalterHafer und 50 Thaler Geld gegen Bezug der sämmtlichenRenten und Gefälle für das Jahr 1624. Die Renten, welcheHans Jacob nach einem mit der Mutter der Klägerin vonChallon selig 1598 errichteten Vertrag forderte, wurdenaufgehoben, und die Einlösung der Wiesen, welche HansJacob für 200 Thaler verpfändet, zugesichert. Den Ver-gleich unterzeichneten Gerhard Ereiherr zu SchwarzenbergRitter und Rittmeister des Herzogthums Luxenburg, Bern-hard von Metzenhausen Herr zu Linster und Waldeck,Wolf Henrich von Breitbach Plerr zu Bürresheim Mainzer