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1 (1889)
Place and Date of Creation
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DIE HAUPTLINIE VOM GOLDNEN LÖWEN BIS 1645. 249

nichts ausgenommen, den Zehnten zu Buch und die Korn-rente zu Pommern, die Weingefalle zu Fankel, Pommernund Müden, alle Renten, Zinsen und Gefälle zu Wildenbergund zum Hause Treis gehörig, zwei Fuder Weinrente, diedes alten Christof zu Eltz selig Erben zu Kern und Müdenliefern müssen, die Hälfte der Rente zu Schöneck in derEifel, das Manngeld zu St. Goar, die Rente von St. JacobsSpital zu Müden, die Wiesen auf Lilmont und zwei GuldenRente zu Morsdorf. Dagegen soll Hans Reichard demJohann zu Eltz Eandcomthur Deutschordens seinem Bruderlebenslänglich 20 Malter Kornrente aus dem Zehnten zuBetzdorf liefern. Wegen der Lehengüter soll es bei demalten Gebrauche bleiben, dass der Älteste dieselben empfängt.Idiernach soll Anton als der Alteste solche für sich undseine Brüder empfangen, nach dessen Tod Hans Reichardund nach dessen Tod der älteste Sohn von beiden Seitenund so fort, als beiderseitig männliche Leibserben vorhanden.Her Lehensempfang soll auf beiderseitige Kosten geschehen,die Vermannung der ihm zugefallenen Lehen soll jederTheil auf eigene Kosten vornehmen. Alle Activ und Passiv-forderungen sollen gemeinschaftlich bleiben und auf gemein-schaftliche Kosten zu Gewinn oder Verlust ausgetragenwerden. Ausser den Ausstellern besiegelten Johann zuEltz Deutschordenscomthur deren Bruder, Karl von Kessel-statt deren Schwager und Melchior Herr zu Eltz derenVetter diese Brudertheilung. 5" 7) Dieser Vertrag kam inder Folge jedenfalls wegen Burg Eltz nicht zu Stande, daAntons Sohn Hans Jacob sich im Besitze von Fitz befand,darin baute und am Eingange des Kempenicher Hausessein Wappen anbringen lies.