246 ZWEITE ABTHEILUNG. ERSTES HAUPTSTÜCK.
Beffort mit aller Hoheit und Gerechtigkeit erb- und ewiglichan die Gebrüder Anton und Hans Reichard zu Eltz, derenFrben und Nachkommen. Hinterlässt Friederich ehelicheLeibserben, so soll er den Käufern ein Jahr zuvor diePfandschaft aufkündigen und die Herrschaft gegen Erlegungdes Pfandschillings herausgegeben werden. Da die Käuferden bedungenen Kaufpreis nicht sogleich baar bezahlenkonnten, wurde festgesetzt, dass sie von den VelbrückischenGläubigern so viele Theile der Schulden mit Ein bis Zwei-tausend, zwei, fünf oder sechshundert Thaler übernehmen,verzinsen und bei Gelegenheit abzahlen möchten, bis dieKaufsumme getilgt sei, Friedrich von Yelbrück soll dasHaus Beffort von allen Ansprüchen, die wegen Ausstattungseiner Schwestern oder sonst darauf haften, frei machenoder solche von dem Kaufschilling befriedigen. Dieseszielte darauf ab, dass Eva von Beumelburg Wittwe desBernhard von Velbrück Vater Friedrichs 1 561 ihrem SohneBernhard von Vel brück Deutschordensherrn 20 ReichsthalerRente zu 28 Brabanter Stüber gerechnet lebenslänglich zudessen besserm Auskommen angewiesen und demselbendieses Geld auf die Herrschaft Beffort gestellt hatte, wogegenBernhard auf alle weitere Erbschaft verzichtete, ausgenommenfür den Fall, dass seine beiden Brüder ohne Erben sterbenwürden. Am 25. Juni 1587 ward dieser Verkauf in obigerForm abgeschlossen, am 16. fuli [587 zahlten Anton undHans Reichard 4027 Goldgulden ad 12 Mark 2 Albusoder 5730 Thaler 38 Stüber Cölner Währung baar und1588 bezahlte Hans Reichard einem Gläubiger des Friedrichzu Velbrück in Cöln, dem das Haus zur Neuerburg ver-pfändet war, 1600 Thaler Cölner Währung ad 52 AlbusGuthaben an Friedrich zu Velbrück ab. 5'3)