244 ZWEITE ABTHEILUNG. ERSTES HAUPTSTÜCK.
Erst 1586 wurde dem Anton das Haus Cuchenheim aus-geliefert.
Anton hatte sich am 18. December 1586 mit Lancelotvon Kettich wegen des Hauses Kray dahin abgefunden,dass derselbe 15 Malter Korn, 2 Fuder Wein Rente und500 Thaler einmalige Abfindung erhielt und dagegen aufdas Lehen Kray verzichtete. Damit war das Lehen geradezuvon dem einzigen rechtmässigen Lehenserben erkauft, dieElisabeth Boos von Waldeck setzte jedoch den Prozessfort, wesshalb Anton den Vertrag mit Lancelot nicht haltenzu müssen glaubte. In der Folge blieb aber Kray dochbei Anton. Die dadurch erworbenen Güter lagen zu Kray,Andernach und in der Pellenz. Anton hatte im Jahre 1586 ■von Philipp Ludwig von Breitbach ein Drittel am Zehntenund Kirchsatz zu Kell nebst Zugehör im Amte Andernachfür 500 Reichsthaler ad 52 Albus Cölner Währung gekauft.Nun fand sich, dass ein Stück dieses Lehens nämlich einDrittel des Zehntens am Hofe zu Wüsterrath im Amte Mayenauch zu diesem Lehen gehöre. Desshalb befahl am 5. De-cember 1586 zu Arnsberg Kurfürst Ernst von Cöln alsLehensherr dem Anton, dieses Drittel Zehnten an sich zunehmen und bis auf Weiteres zu behalten.5 I2C ) Im Jahre 1587kaufte Anton von Stephan Wolf von Wollendorf zu Andernachden Hof Nett für 121 Goldgulden und 1 o Kronenpistoletund erwarb dadurch den zweiten Hof zu dem 1584 Er-worbenen. Beide heissen fortan die Netter Höfe.
Im Jahre 1587 kaufte Anton die Mühle zu Blassweilernebst Land und mehrte durch einen weitern Ankauf 1590deren Gut. Das nämliche Jahr brachte einen sehr bedeutendenZuwachs des Besitzes, indem Anton und Hans Reichard