226 ZWEITE ABTHEILUNG. ERSTES HAUPTSTÜCK.
Anton zu seinem Rath und Diener an, lies ihn die Pflichtenablegen und gab ihm einen Jahrgehalt von i oo Goldguklensowie Hofkleidung.476) Am 26. August 1569 belehntePhilipp* der Jüngere Landgraf zu Hessen den Anton, Jacobund Johann Reichard Gebrüder Herrn zu Eltz SöhneGeorgs selig mit 10 Gulden von der Bede zu Phale alsBurgleute zu Rheinfels. 477) Als am 19. April 1570 Kur-fürst Jacob zu Trier das Jesuitencolleg zu Trier stiftete,war Anton mit Wolfgang Herrn zu Eltz Domscholasterzu Trier Zeuge der Urkunde. 478) j n ^ er Urkunde heisster Trierer Marschalk, welches Amt ihm in unbestimmterZeit übertragen worden. Im Jahre 1570 erwarb Antondie Vogtei zu Moselkern. Dieselbe war Trierer Lehenund bestand in einem Antheile am Zehnten zu Fressen,Sackenheim und Waldorf, einem Antheile der Vogtei zuKern, der andre Antheil war denen von der Leyen, nebstZugehör, einem Theile der Renten und Bedegüter zuNaunheim, einem Theile des Hofs zu Vils bei Münster-maifeld mit Zugehör, ehedem zu der Herrschaft Kempenichgehörig. Dieses Lehen hatten die von Bolanden von Kur-trier getragen, als dieselben aber im Mannsstamme aus-gestorben, belehnte am 1. Juni 1570 Kurfürst Jacob vonTrier wegen der Dienste, die seine Brüder Georg undHans Reichard Brüder und Räthe, Marschalke und Amt-leute, deren Söhne Hans Reichard, Anton sowie HansAnton seine Vettern ihm geleistet, mit diesem Lehen fürsich und ihre männliche Erben. 479) Die Vogtei zu Mosel-kern wurde von zwei Untervögten gemeinschaftlich für Eltzund Leyen verwaltet, alle Rechte durch dieselben geübt,die Einkünfte bezogen und alle Kosten getragen. Die