Druckschrift 
1 (1889)
Entstehung
Seite
24
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24 ZWEITE ABTHEILUNG. ERSTES HAUPTSTÜCK.

beurkundete, dass er an diesem Tage mit besonderer Er-laubniss des Erzbischofs Baldewin von Trier den Altar inder Burgcapelle zu Ehren der heiligen Dreifaltigkeit, desheil. Kreuzes, Marias und der Heiligen, insbesondere desheil. Pancratius und der heil. Katherine, des heil. Andreasund Jacobus des Aeltern, deren Reliquien in dem Altareeingeschlossen, begabte und weihte. Zugleich ertheilte ermit Genehmhaltung Erzbischofs Baldewin allen, die vomTage der Weihe an an den einzelnen Tagen des nächstenMonats und sodann an den letzten Tagen der einzelnenMonate des ersten Jahrs sowie später am Jahrestage derWeihe gebeichtet, vierzig Tage Ablass. Das Jahrgedächtnissder Weihe setzte Arnold aus bestimmten Gründen auf denTag vor dein Feste von Kreuzerhöhung jährlich fest'9)Am 2$. Juni 1328 erklärte Hertwin Ritter von Winningen,dass er dem Werner Brender Kitter und Herrn zu Eltzt 50 Mark Pfennige Brabanter Währung schulde und gelobteZahlung unter Bürgschaft, darunter auch des Dietrich zuHltz, seines Eidams, Ritters, der auch mit dem Ausstellersiegelte. 20 ) Der Name dor Gattin Werners ist urkundlichunbekannt, dieselbe soll Elisabeth von Helfenstein gewesensein. Beider Eheleute Wappen und Namen soll sich ineinem gebrannten Fenster im Chor der Predigerkirche zuCoblenz rechter Hand, wo dieselben auch begraben liegen,das Wappen der Elisabeth (Helfenstein-Ehrenbreitstein) auchim Refectorium daselbst, ebenso auf einem Kelche, denGeorg zu Eltz der Aeltere besass, und einem anderenKelche zu Rübenach Werners Namen resp. Wappen befundenhaben. 21 ) Werner starb um den 17. December. 22 ) AusWerners Ehe gingen folgende Kinder hervor: