Druckschrift 
1 (1889)
Entstehung
Seite
22
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22 ZWEITE ABTHEILUNG. ERSTES JIAtJPTSTÜCK.

Kitz Ritter besiegelte am 5. April 1309 eine Urkunde desBoemund Vogt von Hunolstein Ritters und dessen GattinKatherine. T 5) Am 7. September 131 1 gab Wernher BrenderRitter seinen Söhnen und Schwiegersöhnen die Denare,welche er auf die Vogtei zu Rübenach verwendet, wie sieihm nach Beendigung des Streits über diese Vogtei zuge-fallen. Sein Sehn Peter seil den Antheil dieser Vogteierhalten und seine und seines Bruders Heinrich RittersAnordnung befolgen. Jeder seiner Söhne und Schwieger-söhne, die an dem Streite Theil nahmen, erhält von seinemErbe soviel als Peter aus den wirklichen Einkünften derVogtei geben kann. Wernher besiegelte diese Abmachungmit Heinrich von Helfenstein und Wilhelm zu Eltz seinemVerwandten, womit I leinrieh zu Eltz sich zufrieden erklärte."*)Ums Jahr 1323 beschäftigte die Gebrüder Werner undHeinrich zu Eltz die Aufzeichnung der Lehen und Eigen-güter des Stamms. Am 10. August 1323 machte Heinricheine derartige Aufzeichnung, Werner hatte ihm in einemBriefe Angaben über die Hitzer Lehen mitgetheilt. *7) Eswaren dieses damals Burg Eltz mit Fischerei, Wasser undWeide, der Hof Rode, das Gut zu Bittersdar und Wiersheim,zwei Mühlen an der Burg, (Um* Hof zwischen Müden undEltz genannt der alte Hof als Reichslehen, das Gut zuKern, das Fahr zu Müden, das Gut zu Treis, zu Naunheimund der Hof zu Mertloch als Lehen. Mit dieser Aufzeich-nung hing die Errichtung des ältesten Burgfriedens vonEltz zusammen. Durch die drei Linien des Stamms, welcheeine verwandtschaftliche Ganerbschaft bildeten, konntenXwistigkeiten nicht ausbleiben und mussten nach Sitte derZeit durch Verbriefung die gewohnten Rechte gesichert