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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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November 1555.

gemäßes Einsehen erlangen mochte, sei Donat, als er in Mailand gewesen, ans Verlangen der Zollerfestgenommen und dann die Gerechtigkeit beider Parteien verhört worden. Obwohl Donat eine harte Strafeverdient Hütte, damit Andere von solcher Verachtung des Kaisers hoher Obrigkeit und der Satzungen desHerzogthums Mailand abgeschreckt werden, sei dennoch, in Berücksichtigung, daß er ein Nnterterthau derEidgenossen sei, durch Vermittlunggemeiner" Freunde die Sache um 350 Kronen vertragen worden undzwar zu Gunsten der Zoller, welche die Hauptsache angehe, gemäß der zwischen der Kannner und ihnenbestehenden Capitel. Donat habe zwar damals und seit Errichtung der Capitel (mit der Eidgenossenschaft)sich beklagt; aber nichtsdestoweniger sei der Handelzu stillschwigung hingelegt" und nichts mehr davongeredet worden. Dasselbe Möge man jetzt auch so beobachten, damit keine Partei weitere Klagen habe.Wenn Maderno anzeige, es habe Miser Camil Waresino, der damals Zoller gewesen sei, ihm durch MiserAugustiu Foppa wieder 40 Kronen zugestellt, so habe sich erfunden, daß dieses einzig aus Liebe und Freund-schaft geschehen sei; wenn die übrigen Zoller es ebenso halten wollen, so werden sie hiemit dem Gubernatorein Wohlgefallen erweisen, aber sie wider ihren Willen zu zwingen, sei weder gebührlich noch billig. DieVerordneten entgegnen, es habe sich ergeben, daß der eine Zoller aus Gewissensbeschwerde und nicht wegenFreundschaft die 40 Kronen zurückgegeben habe; anderseits zeige sich nicht, daß Donat die Güter mit Gewaltaus den Susten genommen oder einen Zoller oder andere Personen verletzt hätte; vielmehr als ihm derZoll gefordert morden sei, habe er denselben nach seinein Brauch und dem zwischen ihm und den Zollernbestehenden Vertrag bezahlt (sich, wie er sich dessen vorher zu Mailand erboten habe. Als aber die Zollerihn nicht wollten bei dem Vertrag bleiben lassen und ihm auf der Straße niemand den Zoll gefordert habe,so habe er seine Güter ohne Verletzung irgend einer Person heimgeführt. Die Abgeordneten bitten daherden Gubernator nochmals, ihnen ihr Gesuch zu gewähren. Dieser verbleibt bei seiner Antwort und ersuchtdie Verordneten, diese anzunehmen und zu versprechen, hierüber nichts Weiteres zueräffereu". Da dieAbgeordneten aber finden, es sei dem Donat zu kurz geschehen, so nehmen sie die Sache in den Abschied,damit ihre Obern jenem des Weitern berathen und beholfen sein können. 5. Die Abgeordneten bringen vor,es habe Johann Albert Sala von Lauis, ein Unterthau der Eidgenossen, zu Novara (Navaren") vomGrafen Manfredo Corniel (?) ein Lehen empfangen, und bitten den Gubernator, dem Sala zu vergönnen,daß er das Getreide dieses Lehens für seinen Gebrauch und seine Nothdurft nach Lauis fertigen möge. DerGubernator antwortet, wenn die Eidgenossen dieses Getreide unter die 6000 Mütt rechneu wollen, so wolleer das Gesuch gewähren; anders aber gebühre sich nicht, daß der von Sala oder Andere unter dem Schein,sie seien Zinsleute, Getreide von Gütern, die im Herzogthum liegen, ab demselben hinwegführen. 6. DieAbgeordneten bitten den Gubernator, zu verschaffen, daß der Rechtshaudcl, welchen Schultheiß Fleckensteinvon Lucern mit Bernhard Barlaschga von Como hat, beendigt werde. Dieser Handel wird dann deinPräsidenten des Senats empfohlen.Und sölichs alles ist mundlich und gschriftlich beschechen und zwüschenbeiden theilen gehandlet worden mit vil mer Worten, dann Hann von Nöthen zu vergrifen, und wie unserinstruction und autwort uswysent."