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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Juni 1555.

genehm wäre. Das habeil sie nicht thun wollen und erwiedert, es sei das Sache derer von Bern.Wiederholt haben dann die von Genf gefordert, ihnen bekannt zu geben, über welche Punkte man sich beschwere.Aber wegen allerlei Verhinderungen und Geschäfteil, welche denen von Bern theils zu Greyerz, theils zu Gesscncn)und anderswo an die Hand gekommen seien, haben sie über jene Angelegenheit noch nicht beschließen können.Ihre Herren haben daher die Gesandten beauftragt, zu bitteil, ihnen dieses zu Gute zu halten; sie seien sehrdes Willens, denen von Genf gefällig zu sein. Wenn die Gesandten nach Bern zurückgekehrt sein werden, werdensie nicht ermangeln, darauf aufmerksam zu machen, daß man über die betreffenden Punkte einen Beschlußfasse. 2. Die von Bern seien berichtet, wie seit längerer Zeit zu Genf ein Mißverständniß herrsche, was siesehr bedauern und für dessen Beseitigung sie schon vermittelst Schreiben die mögliche Hülfe angeboten haben,auf welche die von Genf ihnen geantwortet haben, ivie ihnen bekannt sei. Hierauf seien sie von AnnePerrin und Balthasar Sept im Namen der übrigen (Betheiligten) gebeten worden, Gesandte zu schicken, umdie von Genf iin Sinne der benannten Briefe zu bitteil, nämlich daß man den betreffenden FlüchtlingenGeleit gebe, um anherzukommen und sich zu vertheidigen; (sie behaupten), sie seien schuldlos und haben nichtsgegen das Wohl derer von Genf gethan; sie glauben, aus Liebe zu denen von Bern werden die von Genfentsprechen. Die Gesandten bitten nun dieses zu beachten und legen dann ein Bittgesuch der Verurtheiltenvor,^unterzeichnet von Perrin, Balthasar Sept, Chabod, P. Verna und Joh. Michallet, welches sie zu verlesenbitten, wodann sie ein weiteres Wort sprechen werden. Das Bittgesuch wird nun verlesen; es verlangtschließlich, man möge den Betreffenden gestatten, anherzukommen und ihre Angelegenheit auseinander zu setzen.Dabei beklagen sie sich, durch Uebelwollende werde ihnen zur Last gelegt, sie haben einen Aufruhr erregenwollen; um einer Vergewaltigung Seitens dieser Uebelwollenden zu entgehen, haben sie sich aus der Stadtentfernt; man solle ihnen die Klagepunkte vorlegeil, dann werden sie sich verantworten. Nach dieser Verlesungergreift der Schultheiß wieder das Wort und wiederholt das Begehren für Ertheilung von Geleit, dainit sieherkommen und ihr Recht vertheidigen können. Es sei möglich, daß man von der Sache falsch unterrichtetworden sei. Jetzt, nachdem diese Stadt so Vieles gelitten habe mit Blutvergießen, Kosten und Kriegsnöthen,wie die von Bern geseheil haben, und man nun von dein Herzog von Savoyen, dein Bischof lind Andern,die ihre Freiheit beeinträchtigen wollten, befreit sei, so daß weder ein König noch ein Kaiser ihr etwas ZUgebieten habe, wäre es doch übel gethan, wenn sie selbst durch Parteiung sich zu Grunde richteil würde.Bester sei es, in gutein Frieden und in Eintracht zu lebeil. Da die Bittsteller ihr Recht zu erörtern begehrenund Recht verlangen, so möge mau zur Ehre der Stadt ihnen dieses gewähren; würde es heißen, es seientgegen den guten Gebräuchen und Gewohnheiten der Stadt ihnen gutes Recht verweigert wordeil, so wäredas eine auffallende und für die Ehre der Stadt folgenreiche Sache. Die Obern der Gesandten würdennicht um etwas bitten, das dein Nutzen derer von Genf entgegen wäre. Gemäß dem Herkommen derEidgenossen werde demjenigen, der Recht verlange, dieses nicht verweigert, und die Eidgenossen stehen stetsdenjenigen bei, welche Recht begehren. Wenn dieses gewährt werde, (stehe zu erwarten), ob die Betreffendensich als schuldlos herausstelleil; wenn das nicht der Fall sei, so habe man wieder offeile Hand. Würdedein kleineil Rath scheinen, dieses nicht thun zu können, obwohl man glaube, daß er es thun könne undwerde, so möge ihm gefallen, die Gesandteil vor den großen Rath treten zu lasten. Der Rath beschließt,sich am Abend zu besammeln, um die Antwort zu berathen, und wenn es angeiilessen erscheine, auf morgendie Sechszig und die Zweihundert zu berufen. Gleichen Tags Nachmittags beschließeil die beimbesammelten Sindiken und der Rath, den Gesandten von Bern schriftlich zu antworten: 1. In Betreff ihres