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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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April 1555.

Ebenso um 10 Pfund, die Marie Calex, seine Mutter, für Stiftung einer andern Jahrzeit verwendet habe.Er bescheinigt das durch ein Buch, in welchem diese Jahrzeiten von der Clergie vorgemerkt worden sind,welches er vorlegt. Von Seite der Kinder des verstorbenen Johann Mathey wird gebeten, ihnen

300 Florin zukommen zu lassen, welche in zwei Malen von besagtem Johann Mathey der Clergie fiirGründung einer Messe mit der Bedingung gegeben worden seien, daß wenn jene Messe nicht mehr gehaltenwürde, sie seinen Kindern zurückerstattet werden sollen. Es ergiebt sich dieses aus einem Instrument, dasbei der Berichterstattung über die Sache vorgewiesen worden ist. Ebenso fordern sie ein gewisses Geschmeide(Kuno"), welches sich in der Capelle befinde, welche in der Kirche Notre Dame gegründet ist, wo diebetreffende Messe gelesen werden sollte. In Betreff der 300 Florin erklären die Gesandten von Bern keineInstruction zu haben; die von Freiburg aber, ihre Instruction gehe dahin, weil dieses Geld nur bedingungs-weise gegeben worden sei, so soll es den genannten Kindern zurückerstattet werden. Ebenso soll man in Betreffdes Geschmeides (Kuno") prüfen, in welcher Weise dasselbe angeboten worden, ob es nicht vielmehr nurgeliehen als gegeben worden sei. Es werden nun hierüber einvernommen Francis Gaillard, Henri Fessy,Claude Saget und Pierre Doppen. Diese bezeugen, nach der von Johann Mathey gemachten Stiftung jenerMesse habe Fransoise, seine Wittwe, die Meßkleider für das Abhalten dieser Messe leihen wollen. Dashaben die Priester nicht annehmen wollen, wenn sie die Sache nicht schenke oder ein Geschmeide (dune")verfertigen lasse, das zurückgestellt werden könne. Das letztere sei nun geschehen und sei somit dieses Geschmeide(daAnos") der Capelle nicht gegeben, sondern geliehen worden. Ebenso wird für diese Kinder

gebeten, ihnen 200 Florin zu vergüten, welche von Etienne Mathey, ihrem Großvater, für die Stiftung vonzwei Messen legirt worden seien. Die Clergie habe diese Summe erhalten, wie sich aus ihrer am Fußeeines Auszuges des vou Etienne Mathey errichteten Testaments enthaltenen Quittung ergebe. DasTestament mit der betreffenden Ueberlassung ist gefertigt (rooou") von Castellan Varneri, den 28. März 1510,und die Quittung (romiso") den 11. Juni 1512. Ferners bitten sie, ihnen einen Zins von 5 Florinzurückzuerstatten, der von Pernette, der Frau des genannten Etienne Mathey für eine Messe der Clergielegirt worden sei. Es ergebe sich das aus dem von ihr gemachten und von dem genannten Varneri gefertigten(rooou") Testament vom 6. August 1505; durch eine Quittung ergebe sich, daß die Sache ausbezahltworden sei, weßhalb ihnen 100 Florin zu vergüten seien, «a«. Pierre Combaz, Marc Barbaz undPierre Bachardet, beide letztere im Namen ihrer Frauen, Töchter des verstorbeneil Johann Fervey, bittenum Rückerstattung von 100 Florin, welche Claude de Villetaz, ihr Großvater, der Clergie für Stiftungeiner Messe gegeben habe. Sie bescheinigen dieses durch das Testament des genannten Villetaz, signirt inFolge Auftrag (commission") durch Varneri und gefertigt (rooou") durch Aiine de Villetaz den 2. Mai 1505.Es ergiebt sich ebenfalls durch eingeholte Erkundigung, daß Villetaz Großvater der Bittsteller gewesen sei-PPP Der Edle Guillaume de Pierre Fleur bittet, seinen Bruder Girard, ungeachtet er sich außerhalb desdritten Grades befinde, die Güter der Capelle St. Katharinä, die er gegenwärtig besitze, genießen zu lassen.Ihre Vorfahren seien Gründer dieser Capelle und die Nutznießung werde nur auf Lebenszeit verlangt.

Pierre Bechardot bittet, ihm einen gewissen Garten, einen Weinberg und 24 Sols Zins zu überlassen,welche voil Johann Deloz, dem Oheim seines Vaters, der Capelle St. Claude gegeben worden seien,rrr. Von Seite Claude und Johann Mathey wird gebeten, ihnen gewissegvlwnrlvs ck<z kort", welche PierreRichard, ihr väterlicher Oheim, der im Kloster zu Orbe gegründeten Capelle gegeben habe, zu überlasseil. Ebensoein Legat von 100 Florin, welches der verstorbene Pierre Mathey, ihr Vater, gemacht habe. Es ergebe sich