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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
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881
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Januar 1554, 879

290.

Aasel. 1554, vor 4. oder am 5. Januar.

Verhandlung von Gesandten des Bischofs (Capitels?) zu Basel mit dem Rath der Stadt Baselbetreffend das Burgrecht mit den Unterthanen von Delsberg.

Ein bezüglicher Bericht der betreffenden Gesandten vom 4. Januar, abgelegt vor den . . . geht dahin:Vorerst haben sie laut Gebrauch vor dem Rath zu Basel des Bischofs Gruß verrichtet und dann erwähnt.Wie kurzverschiener Tage die von Basel ihre Botschaft „hinein (?)" gehabt haben, welche abgefertigt wordensei, dem Bischof anzuzeigen, in welcher Meinung und Gestalt der Rath zu Basel einige Meierthum imDelsbergerthal zu Burgern angenommen habe. Hieraus könne der Bischof nichts Anderes entnehmen, alsdaß der Rath dem seiner Zeit zwischen Bischof Philipp und dem Capitel und der Stadt Basel errichtetenVerständnis; nicht nachkommen wolle. Der Bischof glaube nicht, daß er durch die Verpfändung der HerrschaftErguel jenem Verständniß entgegen gehandelt habe. Er glaube, wenn eine Erläuterung geschehen würde,würde er mit Recht erhalten können, daß er nicht Wider den Verstand gehandelt habe (unklarer Satz). Daaber der letztere mehrere Artikel enthalte, und der Bischof nicht wisse, wie sich mit Bezug auf dieselbenVurger und Rüth von Basel zu halten gesinnt seien (—), so bitte er, ihn zu berichten, auf welcheder betreffenden Artikel sich der Bischof verlassen könne oder nicht, damit er sich hiernach auch zu haltenwisse. Man begehre hierüber eine freundliche Antwort. Hierauf sei erwiedert worden, der Rath habeerwartet, der Bischof wäre ihm ans sein früheres Anbringen über die Aufnahme der Leute im Delsbergerthalals Burger mit Antwort begegnet. Da dieses nicht geschehen sei, so könne er keinen andern Bescheid geben,als daß er für gut erachte, daß man wieder zusammenkomme und über den Verstand rede, und jeder Theildem andern anzeige, was er des Weiter» für gut ansehe. Uebrigens soll man sich gegen die von Baselnur alles Lieben und Guten versehen. K. si. B-is-u Bischöfliches Archiv xxiv Band io, Na. i.

Der vorstehende Bericht ist ein sehr flüchtiges, stellenweise wirklich schlecht geschriebenes Concept undwuß daher mit vielem Vorbehalt gegeben werden. Das Datum, wie man glauben sollte, des Berichts,lautet im Titel auf den 4. Januar; am Schlüsse glaubt man zu lesen: Actum den 5. Januar vor demAanzen Rath. Ein unserm Bande vorangestelltes Register bezeichnet als Gesandte des Bischofs den Kanzlerund den Vogt von Pfeffingen. Da, wo wir das Zeichen (—) angebracht haben, befindet sich eine, vierzehnZeilen haltende, höchst unklare Stelle; sie ist mit einem Verweisungszeichen am Rande versehen, von demdas Komplement sich nicht findet. Die vor und nach dieser Stelle befindlichen Theilc des Berichts sinddurch klare Verwcisungszeichen zusammengehängt.

291.

Mern. 1554, 12. Januar.

Staatsarchiv Bcr»: greiburger Abschiede I! k. 2S8.

Ulrich Nix und Seckelmeister List erscheinen als Gesandte von Freiburg (vor dem Rache?) zu Bern^ eröffnen; Die von Bern haben denen von Freiburg in Betreff des Mehrens von Orbach zugeschrieben.

die von Freiburg damals mit andern Geschäften überladen gewesen seien, so haben sie eine Verschiebung^ betreffenden Mehrs begehrt und sich erboten, denen von Bern diesfalls schriftlich oder mündlich mit einerwort zu begeguen. Die von Berit haben dann dieselbe nicht abwarten wollen, sondern einen Tag angesetzt,von Freiburg beschweren sich hierüber, und es haben daher Räthe, Sechszig und Burger die benannten