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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Juni 1553.

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Zu Baden; 107 Gulden, je 15 Constanzer Batzen für einen Gulden, vom Vogt im Nheinthal (mit etwasneuerer Schrift: „geb cronen jede zu 23'/s constanzer batzen und ein crützer"); 160 Pfund Lucerner Währungvom Vogt in den Freien Aemtern (mit etwas neuerer Schrift: „wert 40 krönen, dero jede für 40 blaphart");l 19 Pfund Lucerner Währung vom Landvogt zu Baden (mit etwas neuerer Schrift: „tut 88 gute pfund");dem Landvogt im Thurgau von den hohen Gerichten wegen bleibt jedes der X Orte schuldig 11 Gulden1 Schilling 3 Denar; von den Niedern Gerichten jedem der VII Orte 57 Gulden 10 Schilling; nach Abzugdessen, was man ihm wegen der hohen Gerichte schuldet, giebt er jedem der VII Orte 46 Gulden 8 Schilling9 Denar; 112 Pfund Lucerner Währung vom Vogt zu Sargans (mit etwas neuerer Schrift: „waren28 krönen, jede zu 4 pfund alte münz, ist 40 blaphart"); aus der Geleitsbüchse zu Zurzach 14 Schilling;aus der Geleitsbüchse zu Klingnau 4 Pfund; aus der Geleitsbüchse zu Bremgarten 9 Pfund 15 Schilling;aus der Geleitsbüchse zu Coblenz 1 Pfund 3 Schilling; aus der Geleitsbüchse zu Vilmergen 1 Pfund

1 Schilling; aus der Geleitsbüchse zu Mellingen 7 Pfund 15 Schilling; aus der Geleitsbüchse von Lunkhofen2'/e Pfund; aus der Geleitsbüchse bei den großen Bädern 12 Schilling; aus der Geleitsbüchse in der StadtBaden 24^/s Sonnenkronen 5 kaiserische Kronen 2 portugalische Ducaten und I rheinischen Gulden an Gold,

2 Gulden an Constanzer Batzen 4 Gulden an Batzen 2 Gulden allerlei Münz. Die Gesandten vonBern eröffnen, ihre Obern hätten geschrieben, als zwei Fähnchen Knechte derer von Uri in das Piemontgezogen und nach St. Julien, im Gebiete derer von Bern, gekommen seien, haben einige Knechte, die vielleichtbetrunken gewesen seien, den Wirth nicht bezahlen wollen und etwas Uebermuth getrieben. Dadurch habeiich ein „Gstürchel" erhoben, wobei sechs oder sieben, auch einige der Angehörigen derer von Bern bedeutendverwundet worden seien. Aehnliche Klagen walten auch an andern Orten, wie die Knechte Hühner undAnderes nehmen und nichts dafür geben, woraus Todtschläge und anderer Schaden erfolge. Diesem Unwesenabzuhelfen begehren die von Bern freundlich, es wolle jedes Ort mit seinen Hauptleuten und Knechtenernstlich reden, daß sie bei ihrem Durchzug sich nach aller Gebühr halten, die Wirthe bezahlen und die Leuteweder an Leib noch Gut schädigen. Es haben auch die von Bern ihren Angehörigen im Wälschland ernstlichgeschrieben und befohlen, sich gegen Hauptleute und Knechte in allen Dingen bescheiden zu benehmen. Würdebieses nicht geschehen und Uneinigkeiten erfolgen, so soll man das den betreffenden Landvögten anzeigen, dieNach Vermögen in der Sache handeln und Unrath zu hindern bestrebt sein werden. Das soll jeder Boteauf Verlangen derer von Bern seinen Obern zuschreiben. Auf dieses bemerkt Ammaun von Beroldingen,von Uri sei nur ein Fähnchen hineingezogen, das andere sei von Glarus gewesen, und frägt die Gesandtenvon Bern, ob ihnen bekannt sei, daß Knechte von Uri den betreffenden Unfug verübt haben. Jene entgegnen,^ wissen nicht, ob es Urner oder Glarner gewesen seien, u». Zu gedenken, was die von Freiburg anbie Rathsboten von Bern, Basel und Solothurn in Betreff der Grafschaft Burgund haben langen lassen.

Zu gedenken, die Angelegenheit betreffend das „Mugkhen und Plerren", das einem „miner Herren"^uterthanen von Rothenflue von Einem von Mägden begegnet ist, auf den nächsten Tag zu fördern.

Der Landvogt im Rheinthal, Hieronymus Knill von Appenzell, und ein Gesandter des Abtsvon St. Gallen, nämlich dessen Kanzler, tragen vor: 1. Auf der letzten Jahrrechnung zu Baden sei erkenntworden, Diebold Kolb, alter Vogt auf Blatten, weil er das Gebot des Abtes übersehen habe und mit seinerDienstmagd, die er dann geehelicht habe, nicht zu Kirche und Opfer gegangen sei, soll dem Abt und demLandvogt nach bisherigem Gebrauch vor den Niedern Gerichten zu Recht stehen. Als man dann denbenannten vor das niedere Gericht im Hof Grieffern (Kriessern) und Oberriet genommen habe, seien drei