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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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744 December 1552.

er. Roll, sei aber auch sonst Willens gewesen hinauszureiten, da die Fasten sich jetzt nähere, wodann manden Glauben zu Luggarusallerhaftigest" zurechtlegen wolle, der eine mit Beichten, der andere mit Empfangdes Sacraments, damit die VII Orte ein Einsehen thun möchten, und Anderes des Glaubens wegen mitihnen zu reden. Zu Pfaidt sei er aber mit dem Pferd auf der Straße, die sehr rauh sei, gestürzt undhabe einen Schenkel verletzt, tveßhalb er jetzt der starken Kälte wegen nicht weiters kommen könne. Ineinem ab dem letzten Tage zu Baden dem Landvogt und ihm zugekommenen Schreiben werde verlangt, daßein gewisser Throntan, der Guarner Catschag und derjenige, der des Herrn von Masseran Hofmeister gewesensei, verwiesen werden sollen. Das sei mit Bezug auf die beiden erstem geschehen; der Hofmeister sei aberlange Zeit abwesend gewesen; sobald er wieder zurückkomme, soll der Befehl auch an ihm vollzogen werden.Noch seien zwei oder drei Kornkaufleute zu Luggarus gewesen; diese haben das Land freiwillig geräumt undwerden lange nicht mehr hinkommen. Die Luggarner halten sich wie früher; sie reden jetzt nicht viel, abereinige rotten sich oft zusammen; was sie thun, wisse er nicht; der Erzpriester und andere altgläubige Ehrenleuteaber meinen, sie lesen miteinander und verhandeln über den Glauben. Dieser Erzpriester und der Mönchbei U. l. Frau auf dem Berg (alla Madonna del Sasso) zu Luggarus, mit denen Roll oft über dieAngelegenheit rede, haben ihm mitgetheilt, es Werde ihnen mancherlei berichtet, wie der Eine das, der Anderedieses wider den wahren christlichen Glauben rede; frage man aber die Ueberbringer, ob sie diesfalls alsZeugen auftreten wollen, so weigern sie sich dessen, um keinen Haß auf sich zu laden. Einige haben mitihnen über den Glauben geredet, und als die genannten Geistlichen ihnen sagten, sie hätten irrige Meinungenund sollen diese aufgeben, haben sie geantwortet, sie wollen dieses nicht thun, und wenn sie von jenenverrathen würden, so wollen sie ihnen den Hals abstechen; die Namen dieser Personen dürfen sie in Folgeihres priesterlichen Amtes nicht angeben. Solche Leute reden öffentlich nicht viel, aber man rieche am Athen,,was sie gegessen haben. Roll glaube, es wäre gut, wenn in der Fasten ein Ehrenmann hereingeschickt würde,der unter dem Scheine, als wäre er anderer Geschäfte wegen da, das Benehmen der Betreffenden beobachtenwürde. Immerhin sollte dem Landvogt aufgetragen werden, einen schweren Ruf ergehen zu lassen, daßJeder in der Fasten beichte und zum Sacrament gehe, und daß alle Priester im Dorfe Luggarus (außerhalbdesselben sei in Betreff des Glaubens kein Zwiespalt) gehalten seien, jeden aufzuschreiben, der bei ihnenbeichtet, und das Vcrzeichniß einzugeben; auch daß das Sacrament ungearguirt nach der Lehre der christlichenKirche und der Anleitung des Erzpriesters empfangen werde, und daß auch sonst niemand bei Leibs- undLebensstrafe vom Glauben rede. Wenn das Übel nicht einiger Maßen gestillt werde, so würde es ganzüberhand nehmen, was namentlich der Fall sein dürfte, wenn nach dem jetzigen Landvogt einer von Zürichhinkäme, der die Gegner unterstützte, während der jetzige mit Ernst bemüht sei, die neue Gattung abzustellen,und deßwegen Lob verdiene. Dieses Schreiben möge der Gesandte nach seinem Belieben auch den sechsübrigen Orten mittheilen. Die Beiden, welche den Landvogt überfallen wollten, kommen heraus; diese seienvon den rechten Gesellen im Glauben; der eine habe diesfalls soviel zu Bellenz und auf der Rivier geredet,daß er entweichen mußte; der andere habe zu Luggarus mit einem Ehrenmanne so geredet, daß dieser ihmsagte, wenn er solche Meinungen habe, so solle er wenigstens schweigen, worauf jener erwiederte, er undihrer keiner könne schweigen, denn Gott heiße sie reden; einer dieser habe auch nach der Meinung Rollseinen falschen Eid gcthan, wie man aus dem an gemeine Eidgenossen gerichteten Schreiben ersehen möge;beide würden besser anderswo sein und sollten an Leib und Ehre bestraft werden. (Gesuch, einen eingelegtenBrief dem Boten von Schaffhausen zu übergeben.) Es folgt ein Postscript d. d. Luggarus den 23. Februar.Der Hofmeister des Herrn von Masseran sei dieser Tage heimgekommen, worauf der Landvogt und Rollihm befohlen haben, das Land zu räumen. Er habe sich merken lassen, daß er Empfehlungsschreiben vonseinem Herrn bringen werde.

St. A. Lucern: Lauis und Luggarus Abschiede Band II, beim Abschied vom 13. Juli 1553. Abgedruckt bei Meier, die evangel. Gemeindein Locarno I, S. 48ö.

Zu x. 1552, 28. December. Basel an Kaspar Bodmer, Landschreibcr zu Baden. Die Schrift,welche gemeine Eidgenossen an den von Bollwyler haben ausgehen lassen und der Landschreibcr von Baden