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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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742
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742 December 1552.

von Solothurn, Hans Merz und Jacob Koler von Appenzell, Lutze von Loinbre (Lombris?) ans Bünden,Joß Kochli vom Gotteshaus St. Gallen, der königlichen Majestät von Frankreich Hauptleute.

St. A. Lucern: Acten Frankreich. St. A. Zürich: Acten Lucern. K. A. Basel: Abschiede Band 24. K. A. Freiburg: MissivenLucern. K. A. Solothurn: Abschiede Band 31.

III. 1552, 19. November. Solothurn an Schwpz (und die übrigen in der Vereinung mit Frankreichstehenden Orte). Heute sei vor dem Rath zu Solothurn Hans Wunderlich, der Dolmetsch des Königs vonFrankreich, erschienen und habe eine Credenz an die XI Orte nebst einer Instruction des Königs vorgelegtund verlangt, daß man hievon jedem Ort eine Copie mittheile, weil kein gemeiner Tag vorhanden sei, undvon jedem seine Meinung und Antwort verlange. Man thue dieses hiemit und bitte die Sache wohl zubedenken, was für Lob oder Tadel der Eidgenossenschaft daraus folgen möchte, wenn die Knechte über ihreZusage in der Roth aus dem Feld ziehen würden und dieses ungestraft hingienge. Solothurn seinerseitshabe ein Einsehen gethan für den Fall, daß die Seinigen ohne Urlaub und Paßport heimkämen, so daßjeder spüren würde, daß man hierob kein Gefallen habe. Bitte, die Antwort von Schwpz (jedes betreffendenOrts) an Solothurn zu übermitteln, um sie dem Vogt Wunderlich zustellen zu könne».

L. A. Schwyz: Abschiede, beim Abschied vom 13. März (irrig benennt 2. März) 1552.

Zu Ii. 8. Diese Mittheilung von Seite des Königs steht mit Rücksicht auf die Zeit, in der sie hierden Eidgenossen eröffnet wird, in auffallendem Nerhältniß zum Abschied vom 15. December 1552 bis15. März 1553.

Zu n». Die Antwort des Kaisers geht dahin: 1553, 15. März, Brüssel. Der Kaiser an dieXIII Orte. Die Eidgenossen haben sich beim römischen König dafür verwendet, daß in die vorder-österreichischen Lande kein Kriegsvolk gelegt werden möchte, weil dieses den eidgenössischen Gebieten wegender Nähe beschwerlich sein möchte, wovon der König ihm, dem Kaiser, Meldung gethan habe. DerKaiser hätte zwar zur Errettung seiner Grafschaft Burgund und anderer Grenzen undOrtfleken" nöthigbefunden, in die oberösterreichischen Lande Besatzungen zu verlegen, um seine gehorsamen Unterthanen vormuthwilligem Ueberfall zu beschützen; da er aber bestrebt sei, den Eidgenossen in diese»! und allen andernFällen gute Nachbarschaft zu beweisen, so habe er die genannten Lande mit Kriegsvolk oder in andererWeise zu beschweren unterlassen. Dabei versehe er sich, es werden auch die Eidgenossen gegen ihn und dieSeinigen wie bisher allen nachbarlichen guten Willen erzeigen und namentlich darauf halten, daß die Neutralitätder Grafschaft Burgund beobachtet werde, damit sie nicht bloß von dieser Seite freundliche Nachbarn haben,sondern damit auch die Unterthanen des Kaisers dadurch, daß er nun dem Gesuche der Eidgenossen entsprochenhabe, nicht betrogen werden, und dessen nichts zu entgelten haben.

St. A. Zürich: Tschudische Documentcnsammlung Band XI. K. A. Basel: Abschiede Band 25. K. A. Frciburg: Missiven Zürich.K. A. Solothurn: Abschiede Band 32. K. A. Schaphausen: Correspondenzen.

Zu i». Die Exemplare von Zürich, Bern und Glarus geben zu diesem Artikel folgenden Nachsatz:Die Boten der sieben Orte erkundigen sich hierauf bei dem Landschreiber zu Baden, wie es sich mit diesem Lehenund der Pfarrei verhalte. Dieser ertheilt folgenden Bericht: Als die Herrschaft Oesterreich auf dem Schloßzu Baden gesessen sei, habe sie einen Caplan bei ihr gehabt, dem die Pfründe und Nutzung zu Eichnachgedinnet" habe; derselbe habe eine» Vicar und Verseher zu Eich gehabt, mußte aber unter der Herrschaftvon Oesterreich zu Baden wohnen. Die benannte Pfarrei habe noch einige Zinsen und Gülten in derGrafschaft Baden, weßhalber" noch alle Wochen eine Messe in der Kapelle bei St. Niklaus auf der altenBurg zu Badenhaben und versölden" müsse. Stets haben die VIII Orte diese Pfründe verliehen; zuletztsei sie auf die Bitte des Sebastian von Stein, Landvogts zu Baden, dem jetzigen Priester, Meister IvosBrunner, verliehen worden. Das soll jeder Bote heimbringen, damit man desto besser in der Sache zuhandeln wisse.

Zu u. Im St. A. Zürich: A. Thurgau liegen Streitschriften der Parteien und ein Bericht desLandvogts, zum Theil datumslos, aber ziemlich weitläufigen Inhalts über diesen Gegenstand vor. Da der