October 1552.
721
240.
Areiburg. 1552, 24. October bis 19. November.
Verhandlung zwischen dem Grafen von Greyerz, beziehungsweise für ihn handelnden Personen, und denStädten Bern und Freiburg und diesen unter sich, betreffend die Greyerzerangelegenheit.
I. 1552, 24. October. Vor dem Rache zu Freiburg erscheint der Herr von Villarsel abermals,wiederholt seinen frühern Vortrag und fügt bei, da täglich unsägliche Kosten laufen, die besorgen lassen,daß sie dem Grafen zu schwer fallen, so habe er, von seiner und des von Montrichier Meinung aus, ohnehiefür vom Grafen Gewalt und Befehl zu haben, denen von Freiburg mittheilen wollen, es bedünke ihngut, wenn solchen Koste» abgeholfen und der Handel bald angegriffen würde; es sei zu besorgen, der Grafwerde bei der Grafschaft nicht bleiben können. Der Rath erkennt, ihm zu danken und zu antworten wiefrüher, da die Sache zu Bern angehoben worden sei, so solle sie auch daselbst ausgemacht werden. Inzwischensollen auf Donstag (27. October) die Burger berufen und der Handel daselbst angezogen werden.
K. A. Freiburg: Rathsbuch Na. 70.
Das Rathsbuch enthält bei den Verhandlungen der Burgerversammlung vom 27. October nichts überdiesen Gegenstand.
II. 1552, 25. October. Vor dem Rathe zu Freiburg erscheint der Graf von Greyerz persönlich underöffnet, er habe nicht hier vorbei wollen, um in Bern oder anderswo seine Geschäfte zu besorgen, ohnedie von Freiburg zu begrüßen und ihnen Liebes und Gutes und alle Ehre zu erbieten. Es seien einigeReden ausgegangen, für die er keine Veranlassung gegeben habe; er habe die „Herrschaft" stets lieb und inEhren gehabt und sei gewillt, ihr mit Leib und Gut allen Dienst zu erweisen; was einzelne Leute ihmgethan haben, lasse er dermalen in seinem Werthc bleiben. (Es folgt eine untergeordnete Verhandlung überLiegenschaftsverhültnisse der Bruderschaft von St. Theodul). Der Rath beschließt, dem Grafen sein Erbietenzu verdanken; man sei gegen ihn desselben Willens. (Wegen des andern will man den Commissaricn schreiben).
N. A. Frciburg: Rathsbuch Na. 70.
III. 1552, 25. October. Freiburg an Bern. Bericht über den Vortrag des Herrn von Villarsel.I» Betreff der Antwort des Rathes wird hier gemeldet: Man habe auf diesen Vortrag keine besondereAntwort gegeben; da nämlich die Angelegenheit auch bei denen von Bern angehoben worden sei, und diesedem Grafen auch eine Antwort gegeben haben, der er vielleicht noch nicht stattgethan habe, „er solichs üchouch fürbringen sollt; so wir nun erachten, daß er üch glichförmige anzeig geben würt, und aber hüt derher von Gryers vor uns erschinen und Willens ze sind sich merken lassen, sich zu üch und in andere ortsiner geschcften Handlung nach ze fügen, one Meldung sines fürgenoinmne» Vorhabens", so berichte man, wasin Freiburg vorgegangen sei und ersuche, wenn der von Villarsel oder der Graf mit denen von Bern etwasverhandeln wollte und mit ihm etwas vorgenommen würde, solches gemäß dem Anlaß beider Städte zuberichten. Man möge auch des frühern Vortrags derer von Freiburg gedenken und in Betracht der täglichlaufenden, unsäglichen Kosten dein Handel einen Anfang machen. St. si. Bern: Frciburgbuch », s. »7.
IV. 1552, 3. November. Vor dem Rath zu Freiburg erscheint abermals der Herr von Villarsel undewffnct, er sei in Folge des Schreibens derer von Freiburg vor dem Rathe zu Bern erschienen und habe""ch da vorgetragen, wie er und der Herr von Montrichier von dem Grafen von Greyerz Gewalt haben,in Betreff der Grafschaft zu verhandeln. Ihm sei geantwortet worden, man wolle mit ihnen nichts ohnel^unst, Wissen und Willen derer von Freiburg vornehmen und lasse es gänzlich bei der dem Grafen frühergegebene» Antwort, die vor Rüthen, Sechszig und Burger berathen worden sei, verbleiben.
K. A. Freiburg: Rathsbuch No. 70.
91