Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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Bemerkungen.

1. Die Zahlen, wenn nichts anderes bemerkt ist, beziehen sich auf die Tcxtscitcn der Abschiede.

2. Wenn ein Gegenstand, Orts- oder Personennamen auf derselben Seite in verschiedenen Artikeln erscheint, so wird dies

durch die hinter der betreffenden Zahl in () beigefügte Ziffer angedeutet.

3. Bei Verweisungen bedeutet M.-N. Matcrienregister, O.-R. Ortsregister, P.-N. Personenregister. Wenn auf einen Artikel im

gleichen Register verwiesen werden muß, ist diese Abkürzung weggelassen.

4. Bei Nachschlagungcn im Ortsregistcr ist durchweg Anhang III zu vergleichen, da speciellc Verweisungen hierauf das Orts-

registcr nicht enthaltet; zu empfehlen ist für diesen Fall ferner das M.-N. mit Bezug auf die Artikel: Freiheiten,Privilegien, Herrschaften, gemeine, Gerichte, hohe und niedere, Kirchliches, Zehnten, Zölle.

5. In den Anhängen und Registern zeigt dl. hinter einem Geschlechtsnamcn an, daß der Taufnamc der Nedaction unbekannt

geblieben sei.

6. In den Registern vorkommende Fragezeichen (?) bedeuten, daß die Identität deS citirten Gegenstandes, Ortes oder der

betreffenden Person mit dem unter früher angeführten Citatcn Erscheinenden nicht vollständig ermittelt sei oderandere Unbestimmtheiten obwalten.

7. Im Personen-Register konnte die Heimat oder der Wohnort nicht immer angezeigt werden; bei Einzelnen mußte der Name

einer Landschaft genügen; bei einigen andern wurden zwei (successive geltende) Aufenthaltsorte genannt. Bei denin Anhang II verzeichneten Personen sind nur die Angaben, die sich nicht auf deren Eigenschaft als Gesandte be-ziehen, in das Register aufgenommen.