Bemerkungen.
1. Die Zahlen, wenn nichts anderes bemerkt ist, beziehen sich auf die Tcxtscitcn der Abschiede.
2. Wenn ein Gegenstand, Orts- oder Personennamen auf derselben Seite in verschiedenen Artikeln erscheint, so wird dies
durch die hinter der betreffenden Zahl in () beigefügte Ziffer angedeutet.
3. Bei Verweisungen bedeutet M.-N. Matcrienregister, O.-R. Ortsregister, P.-N. Personenregister. Wenn auf einen Artikel im
gleichen Register verwiesen werden muß, ist diese Abkürzung weggelassen.
4. Bei Nachschlagungcn im Ortsregistcr ist durchweg Anhang III zu vergleichen, da speciellc Verweisungen hierauf das Orts-
registcr nicht enthaltet; zu empfehlen ist für diesen Fall ferner das M.-N. mit Bezug auf die Artikel: Freiheiten,Privilegien, Herrschaften, gemeine, Gerichte, hohe und niedere, Kirchliches, Zehnten, Zölle.
5. In den Anhängen und Registern zeigt dl. hinter einem Geschlechtsnamcn an, daß der Taufnamc der Nedaction unbekannt
geblieben sei.
6. In den Registern vorkommende Fragezeichen (?) bedeuten, daß die Identität deS citirten Gegenstandes, Ortes oder der
betreffenden Person mit dem unter früher angeführten Citatcn Erscheinenden nicht vollständig ermittelt sei oderandere Unbestimmtheiten obwalten.
7. Im Personen-Register konnte die Heimat oder der Wohnort nicht immer angezeigt werden; bei Einzelnen mußte der Name
einer Landschaft genügen; bei einigen andern wurden zwei (successive geltende) Aufenthaltsorte genannt. Bei denin Anhang II verzeichneten Personen sind nur die Angaben, die sich nicht auf deren Eigenschaft als Gesandte be-ziehen, in das Register aufgenommen.