VII.
Nachträge «ad Verbesserungen.
Seite I, Zeile 8 von oben, setze für Urs zum Statt: Urs zum Stall.
„ 3l, Nr. 16. Die Verhandlung enthält das Rathsbuch von Lausanne zum 17. Februar. Die Gesandten von Freiburgtragen dem Nathe vor: 1. Ihre Obern haben vernommen, daß einige Bürger und Einwohner von Lausauneeinen Prädicanten von Aigle (Allioz) zu predigen einher zu kommen veranlaßt haben und lassen anfrage», obman den alten Glauben zu verlassen gedenke. 2. Es sollen verschiedene Gewaltthätigkeiten gegenüber den Chorherrenund Priestern und Unbotmäßigkeitcn gegenüber dem Bischof vorgefallen sein. 3. Man höre, daß den Landlcutendie Entrichtung des Zehntens und anderer Gebühren zu Händen des Klerus untersagt werde. Gleichen Tagsantwortet der Rath der Zweihundert: Zu 1. Der betreffende Priidicant sei durch niemand von Lausanneanhergebracht worden; wenn er auch daselbst gewesen, so habe er doch weder öffentlich noch im Verborgenengepredigt und es sei dafür gesorgt worden, daß er sich zurückgezogen habe; man sei entschlossen, zu leben wiedie Altvordern. Zu 2. Wenn der Bischof Klagen habe, wolle man ihm Recht angedeihen lassen. Zu 3. Wen»die Ansprecher ihre Forderungen begründen können, wolle man die Schuldner zur Zahlung anhalten; die(Zehnten) seien nicht von Alters her. (Theilwcise abgedruckt bei Herminjard I. e. S. 20.)
Seite 55, Zeile 4 von oben, ist zu setzen: Roquinet statt Roginer.
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s. Tillier, Gesch. v. Bern III.
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oben, ist zu setzen:
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K. Bibl. Thurgau: Thurg. Abschiede S. 284.
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595, Nr. 369. Sehr möglich, daß das Resultat der Verhandlung in folgendem undatirtem Concept enthalten ist'Einer Botschaft von St. Gallen gibt der zwiefaltc Rath auf die vorgetragene Instruction folgende Antwort:Er finde jetzt nicht räthlich, in so unruhiger Zeit die bezeichneten Leute zur Strafe zu ziehen, da solches leickstzu größerer Unruhe führen könnte. Jene Rede sei, wie man vernehme, von einem Handel her, der sich vor13V Jahren zugetragen, im Lande mehrfach gehört worden, wiewohl man nichts Bestimmtes wisse, weßhalbman nicht weiter darauf geachtet habe. Man bitte daher, die Sache ruhen zu lassen, womit sie nicht vergesst"sein solle; in ruhigern Zeiten könne man dann eher mit Strafe einschreiten und verschaffen, daß die Stadlmit solchen Reden verschont bleibe; wenn sie sich aber hiemit durchaus nicht zufrieden gebe» könnte, so »wüstsie nochmals ihre Botschaft schicken; dann wolle man thun, was sich gebühren werde. Stadtarchiv St.Gallc»-