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Juli 1538.
Berner maß." 3. Wegen der Messe zu Kricgstetten wurden sie gebeten, (die von Bern) beruhigt und bei ihrerOberherrlichkeit zu belassen; ohne Recht werde nichts nachgelassen, hiedurch werde aller Handel zerrüttet:c.4. Stüßlingen. II. Die von Solothurn („sy") wiederholen die frühere Bitte, mit dem Bemerken, sie wissenvon keiner hohen Herrlichkeit derer von Bern zu Kriegstetten, wohl aber besitzen diese daselbst das hohe Gericht;sie bitten, diesen Artikel anstehen zu lassen bis zuletzt, um zu gewärtigen, ob vielleicht die Bauern die vonBern („m. h.") erbitten möchten. III. Die von Bern bleiben bei der gegebenen Antwort, doch wird denenvon Solothurn gestattet, die Sache an den Rath („m. h.") zu bringen. Als nun die von Solothurn daselbstvorgekehrt, wurde einhellig beschlossen, bei dem Rechtsbot zu verbleiben; bleibe man ruhig, so wolle manweiter verhandeln, wo nicht, so könne sich der ganze Handel zerschlagen. Die Gesandten von Solothurn habenkeine Vollmacht, in Betreff von Kriegstetten weiter einzutreten, wollen aber die Sache an ihre Obern bringenund ihres Theils das Beste thun. „Erlispach ouch bim rechtspot..."
Die benützte Quelle ist eine flüchtige und wahrscheinlich unvollendet gebliebene oder unvollständig er-haltene Minute. Das Berner Rathsbuch Nr. 264, S. 74 ist aber noch weit karger; aus dem Solothurnermag folgende Stelle angeführt werdein
1538, 19. Juli (Freitag nach Margaretha) beschließt der Rath zu Solothurn: die Boten, welche nachBern gehen, sollen Gewalt haben wegen des Tausches in Betreff der Zehnten zu verhandeln. Wegen derMesse zu Kriegstetten haben sie Vollmacht, die Angelegenheit für ein, anderthalb oder zwei Jahre stillzustellen!vielleicht daß dann inzwischen ein Concil gehalten würde. K. A. Solothurn: Rathsbuch Nr. so, S.sst.
«os.
Mern. 1538, 29. Juli bis 2. August.
Bern: P°rgamen.ur.und° und Ac.-nbond Fr.tburg . M, S, 205. «a..t°n--rchw »r.lburg: P-rgum-ntur-und..
Gesandte: Freiburg. (Haus) Guglenberg; (Peter Fruyo) StadtschreiberNachd>.„ di. b.id°„ S.«. i>.B.Wfs d.r auf d.n ih« b. B.si» «»>.»-"
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Zms auf gleichen Termin; wieder gegen Lucern 2000 Gl. und davon 100 Gl. Zins auf genannten Tag - fernerebenfalls nach Lucern 4000 Gl. und davon je auf den I. Herbstmonat 200 Gl. Zins- endlich ebenfalls dahin2000 Gl. und davon 100 Gl. Zins je auf St. Martins Tag. 2. Nach Zug 1200 Krönen und davon jähr^auf den 25. Marz 60 Kr. Zins. 3. Gegen 'Bernard Mornach von Mühlhausen 2000 Gl. rheinisch und davonlahrkch auf St. Georg 100 Gl. Zins. Ebenso gegen Werner Wagner von Mühlhausen 3800 gute rheinisch-Gulden an Gold und davon aus gleichen Tag jährlich 190 Gl. gleicher Währung Zins. Diese beiden Mhl-hauser Zinsen zusammen ertragen 217V- Goldkronen, 4 Gulden für 3 Goldkronen gerechnet. 4. Gege"^ Ducaten „largen" (Silbers) und davon jährlich auf 25. März 60 Ducaten Z"'5-mes nach Inhalt der Hauptverschreibungen und Gültbriefe, von denen man genügende Abschriften hat. 5.iübAis)^^^"^' ihnen selbst 180 Gl. rheinisch jährlichen Zinses und wieder 50 Gl-
I M.cyen Zmses, den sie aus diesen Landen gehabt haben; ebenso den Zins, den sie von dem Hauptgut d-r