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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Juli 1538.

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ohne Verzug gutes Recht gewähren; wenn sie aber die Strafe Appenzell überlassen, so werde man seineSchuldigkeit thun. Demnach wird gegen die Boten von Appenzell das Bedauern allsgesprochen, daß dieObrigkeit die Sache so lange hinausgezogen; und da man die St. Galler nicht nach Appenzell zun: Recht weisenkann, so hat man dieses ernstlich ermahnt, den Bücheler und Andere anzuhalten, daß sie ihre Schandredenbeweiseil, und wenn sie dieses nicht können, dieselben gebührend zu strafen, der Stadt für die EhrverletzungAbtrag zu thun und endlich dafür zu sorgen, daß solche Schmähreden künftighin unterbleiben; denn es seizu bedenken, was daraus entstehen könnte, indem auch der letzte St. Galler- und Appenzellerkrieg von solchenleichtfertigen Leuten und Reden entsprungen sei. Und da der Bücheler geredet, es seien Schelmen im Lande,so soll die Obrigkeit ihn vorladen und nöthigen, offen herauszusagen, wer denn diese Schelmen seien, unddiese bestrafen; wenn er aber keinen nennen könnte, so soll er für seine Verläumdung gestraft werden. Wollteoder könnte Appenzell nicht einschreiten, so erwarte man, daß es dies anzeige; man nehme die Sache in denAbschied und werde darauf achten, ivas geschehe, und auf nächstem Tage das Fernere berathen. I». Ab-geordnete der Grafschaft Toggenburg melden, daß dieselbe des Friedens und der Eidgenossen Bitte wegen dieVergleichsartikel angenommeil habe und den Eidgenossen für die gehabte Mühe und Arbeit herzlich danke; nunbitte sie, daß man dein Abt von St. Gallen ernstlich schreibe, er möge dabei bleibeil und sie für befohlen halten.Da Lucern darin nicht sogleich entsprechen will, so soll es seine Meinung denen von Schwyz anzeigen. DerSchreiber von Schwyz hat die Briefe zu machen. Zuerst soll sie dann der Abt von St. Gallen besiegeln,hernach die Boteil, welche den Vergleich zu Stande gebracht, zuletzt die Grafschaft Toggenburg. e. Die ausbein Rheinthal klagen über den großen Schaden, den. das Wetter an den Reben zugefügt, die sie ohne Unter-ltütznng nicht mehr bauen können, und bitten, ihnen 100 Gulden auf zwei Jahre vorzustrecken. HeimzubringeilUnd auf nächstem Tage Antwort zu geben. «I. Der Vogt der Kinder des Hans Reif sel. und die Gesandtenoon Bern, in Sachen derer von Meßbach, zeigeil an, daß deren Ansprachen als gerecht erfunden wordenund daß nun die Obrigkeiteil den König voll Frankreich ernstlich ersucht haben, diese Allsprachen zu bezahlen,ober unverzüglich seine Nichter und Zusätzer herauszusenden, damit diese Späne entschieden würdeil; Antworthu auf den nächsten Tag verlangt. Heimzubringen, was man weiter hierin handeln wolle, wenn der Königbieser Mahnung nicht entspräche, v. Franciscns Crivelli von Pura („Purren") von Lauis trägt vor, erhabe sich vor zwei Jahren um den Zoll zu Lauis beworben und 850 Kronen darauf geboten; er wisse nicht,was für etil „Glück" der Andere gehabt, dem das Lehen zum gleichen Preis zugefallen sei; da dem letzternvoriges Jahr, als er den Zoll hätte bezahlen sollen, 50 Kronen nachgelassen worden, so habe er, Crivelli,keine Lust, das Lehen an Ort und Stelle zu empfangen; wolle man ihm aber für sechs oder acht Jahre denZoll hier verleiheil, so biete er jährlich 900 Kronen und hinlängliche Sicherheit; er begehre auch nicht, daß'Uan ihm zu Zeiten von „Tod" oder Krieg etwas nachlasse, wie bisher gebräuchlich gewesen, außer wenn^od oder Krieg zu Lauis selbst ausbräche. Heimzubringen, f. Wegen des Spans zwischen St. Gallen undAppenzell und anderer Geschäfte halb wird ein Tag nach Baden angesetzt auf Sonntag nach Bartholomäustag(25. August). K-. Der Ammann von Schwyz führt abermals Klage, daß Solothurn gegen Herrn von Bois-vlgault kein Recht wolle ergehen lasseil, während die Blinde sagen, daß ein Eidgenosse dem andern zum Rechtverhelfen solle. Schwyz bitte daher nochmals, daß die andern Orte mit Solothurn verschaffen, daß es gegenben Gesandten Recht ergehen lasse, da doch dessen Schreiben dort ausgegangeil; denn solches werde SchwyzU'cht dulden, sondern eher Leib und Gut daran setzen. Darauf hat man dem Herrn von Boisrigault ernstlich^'schrieben, es sei unser Wille und Meinung, daß er dein Panncrherrn „Schorer" (Schorns) von Schwyz und