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December 1537,
Todtschläger, auch etliche, die ihre eigenen Weiber getödtet, um eiue geringe Summe „deliberirt" habe. Wohlzeigt er an, es sei dieses Geld den Rüthen der Eidgenossenschaft verrechnet und von diesen ihre Zufriedenheitgeäußert worden; weil es aber spöttlich und schimpflich ist, solche Verbrecher um so Weniges loszulassen, sosoll man dies heimbringen, um den Voten auf die nächste Jahrrechnung Befehl zu geben, die nöthigen AmOrdnungen zu treffen, daß die Vögte die Übelthäter an Leib und Leben strafen. I. „Zuletzt" haben dieBoten von Basel, Bezug nehmend auf das trotzige Schreiben Arsents und Genossen, Autwort begehrt aufdie schon früher gestellte Frage, was die Stadt von den Eidgenossen zu hoffen hätte, wenn sie die etwa inder Nähe herumschweifenden Schuldigen holen wollte. Es sind hierüber nicht alle Gesandten iustruirt, weilman in der Erwartung gestanden, die Regierung von Eusisheim werde die Thüter bestrafen; man will indcßden Anzug nochmals heimbringen, ersucht aber Basel ernstlich, die Antwort auf die zweite Zuschrift au jenesRegiment abzuwarten und bis zum nächsten Tag gegen niemand thätlich zu handeln, i»». Es weiß jederBote, wie der Papst ein Mandat hat ausgehen lassen, betreffend ein gemeines Concilium, das er auf nächste»Mai nach Vicenza angesetzt hat, und wie er begehrt, daß man die Vögte cnnet den Gebirgen anhalte,die Mandate „aufschlagen" zu lassen, i». Die Hauptleute haben auf die Abmahnung der Knechte geschrieben,der König habe gleich am Tage nach Empfang der Briefe den Urlaub bewilligt; wäre dies nicht geschehen,so hätten sie andern Wegen nachgedacht, mir heimzukommen; da sie hierin sich gehorsam erzeigen, so bittensie, ihnen zu verzeihen, was sie gefehlt haben möchten. Antwort auf nächstem Tag. a. Der Decan vonKreuzlingeu bringt einen Span mit denen von Constanz vor, betreffend einige' Fischenzen. Der Landvogt imThurgau soll sich dorthin begeben und die Parteien gütlich zu vergleichen suchen, im Fall des Mißlingenssie auf den nächsten Tag zu Baden bescheiden, p. Da der LtV'dvogt im Thurgau von dem verstorbene»Prädicauten zu Neunforn den Leibfall zu beziehen vor hat, so haben die Gesandten von Zürich freundlichgebeten, die Kinder zu verschonen, weil doch die Meßpriester auch keinen Leibfall geben, „damit die spießglich lang sigend." Antwort auf nächstem Tag. «K. Uber die Appellation vom Landgericht im Thurgau,die etliche von Oberwpl hieher gezogen, die aber der Landvogt anficht, soll jeder Bote auf dem nächsten TagGewalt haben abzuurtheileu. i . Das Begehreu der Anwälte des Abtes von St. Gallen, ihm in dem Spa»um die Grafschaft Toggenburg einen förderlichen Rechtstag zu setzen und die Sache nicht auf die lange Bankzu schieben, ist heimzubringen. 8. Der Bote von Schwyz hat angezeigt, daß die Hauptleute, die es Z"St. Gallei? gehabt, nämlich Anton Aufdermaur und Vogt Geißer, sich erbieten Rechenschaft abzulegen, woman es wünsche. Sie sollen auf dem nächsten Tag zu Baden erscheinen und die Boten dann auch Vollmachthaben, ihnen eine Verehrung zu geben, t. Der Sohn Schultheiß Mörikofers von Fraueufeld bringt vor, sei»Vater sei vor einigen Jahren des Krieges wegen von den V Orten aller Ehren und Ämter verlustig erklärtworden; das werde diesem nun höhnisch vorgehalten, was ihn als alten Mann sehr beschwere; er begehreweder ins Gericht noch in den Rath zu kommen, bitte aber dringend, daß man ihm verzeihe, was er getha»,und ihn wie einen andern Biedermann halte, damit nicht jedermann über ihn spotten könne. Da auch Zürichfür ihn gebeten hat, und die Landvögte berichten, daß er sich seither ruhig und still gehalten, auch viele braveSöhne und eine ehrbare Verwandtschaft habe, so wird dies (von den V Orten) in den Abschied genommen-Ii. Domdechant und Capitel der Stift Constanz zeigen an, der römische Kaiser und König habe einein Erz-bischof, der aus England vertrieben worden, das Bisthum angetragen; nehme es derselbe au, so haben ßoeitlen Bischof, wo nicht, so werden sie beförderlich einen andern erwählen; sie bitten daher die Eidgenosse»,sich noch etwas gedulden zu wollen.