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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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April 1537.

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und ihm dieCharge" von dem Kaiser übergeben habe, so wolle er nach bestem Vermögen die gute Freund-schaft der Erbeinung mit Österreich und Burgund und der Capitcl mit Mailand zu erhalten, ja zu mehrensuchen. Er gedenke nun hier, als in dem vornehmsten der alten christlichen Orte, zu wohnen; weil aber ineinem Wirthshaus vielerlei Volk aus- und eingehe,denen ich villicht verargwöniget möchte werden", sobitte er um ein Haus in der Stadt, wie es andern Gesandten bisher auch angewiesen worden . . .

Lucern: Allg, Absch. I., I. f. n.

4SS

St. JoylMN. 1537, Anfangs April.

StiftSarclliv St. Gallen: ^ets. ot. äoeumsnta. mi«esllansa. Bd. 112, f. 123.

Gesandte: Schwyz. Ulrich Gupfer; Heini Ulrich. Glarus. Dionys Bnssy, alt-Landammann; Fridli

Mathis.

Die benannten Gesandten nebst dem Abt von St. Gallen erscheinen im Gotteshaus St. Johann im^hurthal, mir daselbst von dem Abt und von Herrn Jacob, Schaffner des genannten Gotteshauses, Rechnungöu empfangen gemäß der Bestallung, welche Herr Jacob von dem Abt von St. Gallen und den Boten von^chwyz und Glarus erhalten und eidlich beschworen hat. Auf ihr diesfälliges Begehren antworten der Abtvon St. Johann, Jacob der Schaffner uird Christofe! Stapfer, Conventherr: das Gotteshaus St. Johann seivom Papst, Kaisern und Königen dermaßen befreit, daß es nur dem Herrn voir St. Johann Rechnung schuldigBei diesen Freiheiten und Briefen verhoffen sie verbleiben zu können. Wenn Herr Jacob als Pfleger^ne Bestallung angenommen, so habe er damals des Gotteshauses Freiheit nicht gekannt, sondern sei ihmerst nachher bekannt geworden. Der Abt von St. Gallen und die Boten der beiden Orte bemerken,"ebst vielen andern Ermahnungen, daß sie in die Freiheiten des Gotteshauses nicht eingreifen, sondern das-« vermöge des Schirmbriefes dabei beschütze!? wollen. Da es aber offenbar sei, daß daß Gotteshaus sichAbgang befinde, und ivie man vernehme, daselbst übel gehaushaltet werde, so gezieme dem Abt, als demaudesherm und Schirmherrn, ein Einsehen zu thun, damit Ordnung hergestellt werde. Hierauf sind Ammann^d Amtleute erschienen und haben ernstlich gebeten, daß man sie bei Brief und Siegel, Freiheit und altenväuchen verbleiben lasse; bisher sei es nicht Übung gewesen, daß jemand da Rechnung eingenommen habe, sonst'lare ihnen, als den Laudleuteu, doch wohl auch dazu verkündet worden. Es wird ihnen gegenüber die dem Abtund seinen Mithaften gegebeile Antwort wiederholt und beigefügt, wenn sie diesfalls einige Gerechtigkeiten zuMbei? beglauben, so mögen sie hierüber freundliche Auskunft ertheilcu. Auf dieses antworten sie, sie habenund Siegel gegen den Herrn von St. Johann und dieser gegen ihnen; mit demselben seien sie wohl^'frieden und unter einander einig; da nun der Schirmbrief sich nur auf das Malefiz beziehe, so wollen sieb" den? Buchstaben desselben verbleibeil. Nachdem hierüber noch vieles geredet worden, erklärte der Abt von^ Johann, ihm sei in vergangenen Jahren das Regiment genommen und einem andern übertragen worden;habe daher weder Einnahmen noch Ausgaben gehabt, sondern habe einzig die Geistlichkeit regieren müssen,er so gm als möglich gethan habe. Der Schaffner Jacob und Herr Christofe! im Namen des Conveuts^Worten, sie bleiben bei ihren Freiheiten und Gerechtigkeiten; Herr Jacob wolle seinem Herrn und demv"vent Rechnung geben, aber sollst niemand; wenn aber der Abt von St. Gallen und die Boten der zweilte zuhören wollen, wolle man sie gerne dabei haben. Nachdem dann die Rechnung in dieser Weise ver-