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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Juni 1536.

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einer Zahl jener Leute, deren Schutz diese Kirche unterstellt sei, mit Bezug auf eine unverschämte Weibspersonvorgefallen sei. 2. Es sei Bedacht darauf zu nehmen, daß die in Landeron und Cressier ihre Religionannehmen, zur Ehre Gottes und zur Pflanzung guter Freundschaft, da die ganze Grafschaft entschlossen sei, sichan das Evangelium zu halten. 3. Es sei ihr Wunsch, die Ungelegenheit, welche sich zwischen denen von Landeronund den Roggenbach zugetragen, zu beschwichtigen, zu welchem Zwecke sie ihre Dienste erbieten. II. DerGouverneur und die Räthe verdanken auf's höchste den Gesandten ihr Erbieten und bemerken, daß die er-wähnten Geschäfte nicht von der gegenwärtigen Versammlung behandelt werden können; man sei daher imFalle, dieselben auf acht Tage zu verschieben; die Antwort werde den Herren von Bern dann schriftlich mit-

getheilt werden. D-r Abschied ist französisch.

Dahin gehört folgende, wenn auch um ein volles Jahr später erlassene Missive:

1537, 27. Juni. Bern an Georg von Rive, Herrn zu Prangin, Statthalter zu Neuenbürg. Er erinneresich der Vorstellungen, welche früher die von Bern durch die genannten Gesandten in Betreff derer vonLanderon und Cressier angebracht haben, in der Meinung, daß daselbst die Messe und die päpstlichen Cere-nionien verlassen werden mögen. Da man hierüber noch ohne Antwort sei, so ersuche mau, wenn es nochnicht geschehen, denen von Landeron und Cressier die genannten Vorstellungen mitzuthcilen und sie zu er-mahnen, daß sie die Sachlage betrachten, und sich durch Annahme des göttlichen Wortes den übrigen Unter-thanen der Frau von Longueville, Gräfin von Neuenbürg, gleichförmig machen; daß sie die päpstlichen Jrr-thümer und Mißbräuche verlassen, namentlich auch in Betracht, daß ihre Nachbaren, mit denen sie stets ver-kehren müssen, sich dem Worte Gottes ergeben haben und dieser Zustand nicht lange andauern könne, ohnezu Hader und Verwirrung zu führe». Die von Bern verlangen ihre Antwort, um die weiter nöthigen Maß-regeln in Aussicht zu nehmen. Si.A.B-rn: Wcisch Missivcnbuch L. f. 2«.

4Z«

Zug. 1536, 23. Juni (St. Johann des Täufers Abend).

Staatsarchiv Luccr»: LauiS und LuggaruS Abschiede, S. 4S.

Die Gesandten der V Orte führen über Vogt Schönbruimer von Zug folgende Klage: Der Kriegsläufewegen ivar benanntem Vogt zu Zug ein Eid auferlegt worden. Unwillig darüber habe er sich öffentlich ge-äußert, es seien 6000 Kronen in die V Orte gekommen, um dem König den Zug zu versperren. Sollte erdessen nicht geständig sein, so verlange man Verhör der Kundschaften und dann solle weiter geschehen, wasRechtens sei. Schönbruimer antwortet, er habe nur gesagt, daß er solches gehört habe, und er könne denAnsager nennen. Nach verhörter Klage und Antwort und Einvernahme der Kundschaft wurde mit einhelligemUrtheil erkennt, daß die V Orte oder deren Rathsboten ihre Klage genugsam bewiesen hätten. Als man dannzum Haupturtheil schreiten wollte hat das Gericht, auch Vogt Schönbruimer sammt seiner Verwandtschaft dieGesandten der V Orte freundlich gebeten, den Handel noch einmal an ihre Herreit zu bringen. Dem wurdeentsprocheil und vereinbart, Samstag nach St. Peter und Paul (1. Juli) wieder mit Vollmacht, um gütlichoder rechtlich iu der Sache zu handeln, in Zug zu sein.

Das urthcilende Gericht wird nicht genannt. Wohl nur irrthümlich hat sich diese Verhandlung in derLucerner Sammlung unter die Lauis-Luggarus Abschiede gemischt. Der Ort des Zusammentritts muß aus derletzten Stelle des Textes entnommen werden. Eine bezügliche Verhandlung vom 1. Juli war nicht aufzufinden.