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Juni 1536.
Bescheid ertheilt werden. 3. In Betreff der Angelegenheit Genfs habe man Gesandte dorthin geschickt, dienoch nicht zurückgekehrt seien, weßhalb man nicht wisse, was dort verhandelt werde; man müsse daher dieseAngelegenheit bis zur Heimkunft der Gesandten verschieben, wodann man sie mit der Hauptsache behandelnkönne, wenn anders der Kaiser sich damit behelligen wolle. <Frnnz°sisch).
TAT.
Lucern. 1536, 6. Juni (Pfingstdienstag).
Staatsarchiv Lucern: Allg. Absch. K. 2, f. 556, 564.
Tag der V Orte.
Da dieser Tag ausgeschrieben worden ist wegen des Schreibens des französischen Gesandten Bois-rigault, in welchem er Knechte für den Dienst des Königs begehrt, so eröffnen die Boten ihre Instructionen.Laut derselben ist man einstimmig entschlossen, in diesen gefährlichen Umständen keine Knechte in fremde Kriegelaufen zu lassen, sondern an den früher gefaßten Beschlüssen festzuhalten. Weil aber der Gesandte nicht be-sonders auf Antwort dringt, so wird ihm einstweilen keine gegeben; sobald er solche begehrt, will man sichweiter berathen. I». Die kaiserlichen Boten lassen einen schriftlichen Vortrag verlesen, worauf man spätereintreten wird; auf die letzte Werbung gibt man die Erklärung ab, daß man jetzt keinem Fürsten Knechteüberlassen wolle, e. Der Bischof zu Sitten antwortet auf das an ihn erlassene Schreiben, es sei keine Rededavon, daß die Walliser mit Zürich, Bern und Andern der neu eroberten (savoyischen) Lande halb eine Über-einkunft getroffen haben; sie wollen nichts der Art, sondern die alten Bünde halten. In der Landschaft steheAlles gut; man spüre keine Unzufriedenheit bei dem gemeinen Mann; vielmehr seien alle Eines Sinnes. Wennauch die Berner einen Tag nach Thonon angesetzt haben, um die Märchen des eroberten Landes zu berich-tigen, so seien deßwegen die Boten von Wallis doch noch nicht geneigt, über Bündnisse mit ihnen zu sprechen.Der Bischof danke übrigens für die bewiesene Aufmerksamkeit. «I. Da den Vögten zu Baden und im Thurgaugeschrieben worden ist, sie sollen die Güter der Neisläufer zu der Eidgenossen Händen in Beschlag nehmen,so ist auf nächster Jahrrechnung zu berathen, wie man sich in Betreff dieser Güter fernerhin verhalten wolle.«. Trotz den scharfen Verboten sind Einige in fremde Dienste gelaufen, zum Kaiser und zum König. Heim-zubringen, ob man dieselben gemeinsam oder jedes Ort für sich heimmahnen wolle. Die (vier) Orte sollenihren Bescheid bis nächsten Sonntag nach Lucern melden, damit es sich mit Ausfertigung der Briefe zu ver-halten weiß. L. Auf Ansuchen Kaspar Studer's von Lucern soll jedes Ort seinen Baten auf die Jahrrechnnugzu Lauis und Luggarus instruiren, ihm zu seinem guten Recht zu verhelfen.
Zu Auf diese Verhandlung scheint das dem Abschied beigelegte undatirte „Memorial" des französischenGesandten Dangerant (Boisrigault), welches sein Botschafter Wilhelm Meyllad (?) in Lucern übergeben soll,sich zu beziehen. Schon dreimal habe er sein Begehren wegen der Knechte angebracht, auf das letzte abernoch keine Antwort empfangen, obschon sie ihm versprochen worden; unterdessen höre man, wie der Gesandtedes Kaisers sich rühme, eine schriftliche Erklärung der VII Orte zu haben, daß sie dem König niemand wollenzuziehen lassen. Der König werde mit einem Angriff auf sein Reich bedroht; er werde aber mit der HülfeGottes und seiner Freunde, zu denen er auch die Eidgenossen zähle, sich zu wehren wissen; seine Rüstung seitrefflich, und bald werde man den Effect vernehmen. Es werden jetzt den Eidgenossen hübsche Versprechungengemacht, um sie aus dem Besitz ihrer Freiheit zu verdrängen; wenn der Kaiser durch ihre Hülfe groß geworden,