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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
Entstehung
Seite
686
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Anhang,

Zu Abschied 104, (Seite 103.104.)d. Unter Directorium ist hier der Bürgermeister oder der Ehrengesandte von Zürich verstanden, jj Frauenftld, 2?, Juli 1785.Die zwei gewohnten Wirkungen von dem anrückenden Ende der Syndicatszeit, nämlich einerseits die kürzere Behandlung derGeschäfte und anderseits das Ausbleiben verschiedener Parteien, die den ihnen angesetzten Tag versäumen oder sich vergleichen,haben sich auch dermalen geäußert. ltt>

Zu Abschied 117. (Seite 112, 114,)

I. Man sehe dieses Schreibens halben, das der Vorort Zürich im Namen von Bürgermeister, Schultheiß, Landammannund Rathen der eidgenössischen Stände und zugewandten Orte erließ, Seite 122 l'. in. Diese acht Quartiere waren folgende:Bürglen, Dänikon, Emmishofen, Ermatingen, Güttingen, Tobel, Vehlingen und Weinfeldcn,

Zu Abschied 118, (Seite 117.)

I. Zu Wien soll in kirchlichen Sachen das Weihwasser künftig abgeschafft werden, dessen Ursprung sich so sehr insgraue Atcrthum verliert, daß man weder die Zeit der Einführung, noch die Veranlassung hiezu richtig bestimmen kann, --Um die Gcsundheitsumstände des heiligen Vaters steht es eine Zeitlang gar nicht gut; selbige scheinen sehr zerrüttet zu sein,ungefähr wie seine geistliche Macht im lieben Deutschland, Neulich wurde in Wien ein dem Anschein nach unverwescnerKörper einer gewissen Frciin von Walterskirchen ausgegraben. Der noch zum Aberglaube geneigte Pöbel schrie schon ausvollem Halse: Mirakul! Joseph, der über den Wunderglauben hinweg ist, und auch sein Volk von der Nichtigkeit desselbenüberzeugen will, machte der bangen Erwartung, in der selbiges über die Entscheidung dieses Cadavers stand, ein weisesEnde. Er gab dem berühmten Arzt Freiherrn von Störk und dem geschickten Anatomiker Herrn Professor Barth den Auf-trag, gedachten Cadavcr zu zergliedern. Dieses geschah im Beisein noch mehrerer Heil- und Wundärzte. Sie fanden de»Körper zwar ganz, allein ohne alles Fleisch und die Haut über den Gebeinen so eingeschrumpft, daß sie einem zähen Lederglich, und überhaupt war das Ganze an Farbe sowohl als Consistenz einer ägyptischen Mumie vollkommen ähnlich. Aufhieven an Seine Majestät erstatteten Vortrag befahlen Höchstdieselben, daß der Körper auf dem gemeinschaftlichen Kirchhofeohne weiters begraben werden solle, welches dann auch geschehen ist. Wie viele tausend morsche Knochen müßten Italien,Spanien, Portugal und eine Menge kleiner abergläubischer Staaten der Mutter Erde wieder geben, wenn bei ihrer Samm-lung eine physische Untersuchung vorgegangen wäre, Diese und ähnliche Aeußerungen der hurterischen Schaffhauserzeitungveranlaßten die Klagen der katholischen Regierungen.

Zu Abschied 124. (Seite 120.)

Vergennes war von 1775 bis 1777 Botschafter in der Schweiz und bei Abschluß des Bundes mit Frankreich besondersthätig gewesen.

Zu Abschied 128. (Seite 124.)ii. Mehrschatz gleichbedeutend mit Gewinn, Wucher,

Zu Abschied l4U, (Seite 130. 132.)

». Frauenfeld, 10, Juli 1788. Herr Bischofbergcr verglich die Eidgenossenschaft mit dreizehn Bienenkörben, wovon dre>(Uli, Schwyz und Unterwalden) voranstehen und die andern zehn in einer zweiten Linie, Als daher gestern Herr Landshof-meister einen gewissen Herrn Gesandten fragte, wohin dann die zugewandten Orte gehörten, gab ihm dieser zur Antwort: AbiSt. Gallen z, B, gehört unter die Flügel von Zürich, Lucern, Schwyz und Glarus. Eben dieser Hr, Landshofmcister ver-sicherte die L. Session, daß sein Herr keinen aufrichtigern und der Eidgenossenschaft mehr ergebenen Gesandten als seine Personhätte senden können. <14> jj Ii. Die Mehrzahl der regierenden Orte wollte das anerbotene Gegenrecht sowohl gegen denfranzösischen Ambassador, als gegen den kaiserlichen Residenten abgelehnt sehen.

Zu Abschicd 141. (Seite 133.)

«z. Jnnerrhoden wünschte, daß man im Namen der katholischen Orte beim französischen Hof auf Erneuerung der Kapi-tulation dringe, da mit den Ständen Zürich und Bern ohnehin keine gemeinschaftliche Kapitulation zu erwarten sei. Stimmt-lichc übrige katholische Orte hielten gleichfalls dafür, man sollte ein dicsfälliges Schreiben abgehen lassen, jj «I. Hinsichtlichdieser Thesenangelcgenheit hatte vor Beginn der Tagsatzung der Stand Lucern an Nidwalden geschrieben,er werde nichtcrmangeln, sich dieses Geschäftes anzunehmen, glaube sich übrigens beruhigen zu können, weil alle Lehrsätze in öffentliche"Schulen, in Mitte eines ganz katholischen Landes, vor den Augen und mit Wissen einer einsichtigen und wohlbelehrten hohe"Geistlichkeit angebracht werden", jj k. Nur Uri, Nid- und Obwalden und Glarus gaben ihre Einwilligung zu Abfindung deSchreibens, Man sehe das Weitere Seite 142 «I.

Zu Abschicd 14g. (Seite 133. 140, 141.)

». Fraucnfcld, 0, Juli 1783, Heute versammelte sich die gemeineidgenössische Session unter großem Zulaufe von Fremde"auf dem Rathhaus in einem ziemlich geräumigen Zimmer, welches besser möblirt ist, als das bisherige war. Die alte E'""richtung in Ansehung der Plätze ist darin völlig beibehalten. Die eidgenössischen Grußcomplimcnte waren auch diesm"