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Murten. 17»7.
lich, daß je die dem Ort des Frevels zunächst liegende Gemeinde, oder diejenige, in welche das gestohleneHolz geführt worden, bei Nichtentdeckung des Thäters die Buße und den Werth des Holzes zu bezahlenhaben soll. 8 22. » 405. Die Stadt Murten wünscht, ein beim obern Thor sich befindendes altes Vorwerkniederreißen und die Materialien zu Ummauerung eines vor der Stadt anzulegenden Gottesackers ver-wenden zu dürfen, welchem Gesuch entsprochen wird, die Genehmigung der Hoheiten vorbehalten. 8 23. !I406. Die vier Gemeinden des untern Wistenlach bitten, ein ihrem Armcngut vor einigen Jahren testamen-tirteS kleines Stück Land zu Praz verkaufen zu dürfen. Diesem Begehren wird unter der Bedingungwillfahrt, daß getrachtet werde, auf einer Versteigerung einen gehörigen Preis zu erlösen und das Geldgut anzuleihen. 8 24. ß 407. Die gleichen Gemeinden wünschen ein ihnen zu Lugnore angehöriges StückFeld, auf welchem sie sowohl, als die Gemeinde Lugnore das Weidrecht zu den Zeiten, wo es nichtangesäet ist, besitzen, während des nächsten Brachjahrcs einzuschlagen und Klee darauf zu pflanzen-Diesem Vorhaben widersetzte sich Lugnore und die Gemeinden werden abgewiesen, da der genannte Ortwirklich in seinem Weidrechte beeinträchtigt werden würde. Man nimmt dies ack rstilicrmNum. 8 25- Ü408. Es zeigt sich, daß ein über das große Moos zu verfertigender Plan auf fünf bis sechshundertFranken zu stehen kommen würde, indem das Moos drei bis viertausend Jucharten enthalte, auch daß derKommissar Wicki sich anerboten habe, die Juchart um den Preis von einer Piccette oder sieben Kreuzern auf-zunehmen. Die Gesandtschaften empfehlen ihren Konstituenten die Anfertigung dieses Planes auf gcmeiniamcKosten. 8 26. 409. Die ewigen Einwohner zu KcrzerS wünschen zu Erleichterung ihrer dürftigen Lageund in Betrachtung, daß sie kein Gemcindegut haben, es möchte ihnen neben dem bereits 1761 bew>ligtcn Stück Moos von acht Jucharten noch ein anderes Stück von dem großen Moos concedirt werden-Vier Gemeinden opponirten gegen dieses Gesuch, Murten und die acht andern an dem Moos thc> ^habenden Gemeinden aber erklärten, nichts dagegen einwenden zu wollen, wenn den Petenten sechs "acht Jucharten Moos, „im Damm" genannt, überlassen werden. Die Gesandten sind geneigt, demGesuch zu entsprechen, stellen aber den Hoheiten anHeim, ob sie die Ratification bis zu Vollendung r 'fraglichen Planes aufschieben wollen. 8 27. ß 410. Das Begehren der Gemeinden Montelicr, MehricZund Lugnore für Bewilligung eines Einschlages auf dem großen Moos zum Torfgraben, sowie ein a)liches der Gemeinde Büchslen, um aus dem Einschlage die Schulmcisterpension vermehren zu können,werden bis nach Abfassung des obbemerktcn Planes bei Seite gelegt. 8 28. ß 411. Weil von mchrcruGemeinden über das Torfgraben auf dem großen Moos ein Reglement begehrt wird, indem dasjcnbssvon 1787 nicht genüge, ein neues jedoch ohne genaue Einsicht des Gegenstandes nicht entworfen werkann, so wird der Nathshcrr von Dicsbach zu Bern, der die gehörige Local- und Sachkenntnis!mit Abfassung dieses höchst nöthigcn Reglements beauftragt. 8 29. j> 412. Eine Untersuchung über t>uam Zollhausc zu Murten vorgenommenen Reparaturen führt zu dem Resultat, daß die sämmtlichen Kel eauf 2499 Kronen 18 Batzen 3 Kreuzer sich belaufen, mithin den Anschlag um 42 Kronen 2 Batzenübersteigen, auch daß einige Maurerarbeiten nicht dcviSmäßig ausgeführt worden sind. Dem Baumenwird daher die Wahl freigestellt, 70 Kronen von seiner Rechnung abzuziehen, oder seine Arbeit auf Kcß^des Unrecht habenden Theils durch die Baucommittirten der Stände und den Baumeister, welcher den Devuverfertigt, untersuchen zu lassen, zu welch' lctzterm sich der Maurermeister versteht. 8 30. !! 413. Freiwill, da dem Zollcommis zu Murten niemals freie Behausung zugesichert worden, ihm einen .
Miethzinö von zwciunddreißig Kronen auflegen, welcher jedoch, weil die Reparaturen noch nicht beeil