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Murten. »787.
Unterthanen erwarten können, daher ihre Obern die Abfassung eines zweckmäßigem Regulativs wünschen-Freiburg nimmt dieses Begehren a<l rekorenNum. 8 37. 342. Bern verlangt einerseits, es möchten aufeine Probezeit von sechs Jahren zu besserer Unterhaltung der Straßen Wcgknechte aufgestellt werden,deren jeder einen Bezirk von ungefähr zwei Stunden zu besorgen, täglich alle nöthigen Reparaturen zumachen, die Geleise einzuschlagen und auf die erforderlichen Stellen den Kies zu bringen hätte, ander-seits, daß die Fuhrleute zu Deckung der diesfälligen größer» Kosten statt wie bisher fünfzig, nunmehrsechzig Centncr laden dürfen, für jeden Ceutner Mehrlast aber ein Lieenzgeld von drei Batzen je „fütdie zehnte Stunde" bezahlen sollen, sowie, daß die Weinfuhren von acht auf zehn Saum mit einesLieenzgeld von fünf Batzen für den Saum für jede zehnte Stunde vermehrt werden möchten. Schließlichwird noch an Freiburg die Bitte gestellt, auch auf der durch seine Jmmediatlande bei Domdidier »ndDompierrc gehenden Landstraße in das Welschland diese Frachterhöhungcn zu gestatten. Die freiburgisAGesandtschaft ersucht die bernerischc um ein diesfälliges Memorial, welches letztere ihr einhändigt. 8 33-
178».
Art. 343. Abnahme der dritten und vierten, von Johanui l787 bis Johanni 1789 gehenden Amts-rechnung. ß 344. Das Polizeireglement für das untere Wistenlach befriedigt die vorbeschiedenen Aus-geschossenen der Gemeinden und soll, nachdem es von den Hoheiten sanctionirt sein wird, auf ei»eProbezeit vom sechs Jahren in Kraft treten. 8 29. jj 345. Wegen des dem Schultheiß in der Biberenzustehenden Fischenzenrcchtes geben sich die gleichen Gesinnungeil wie vor zwei Jahren kund, waö nn>nack reserenNum nimmt. 8 39. 346. Dem Galmwaldinspcctor wird für getreue Pflichterfüllung und ^weiterer Aufmunterung eine Gratification von zwanzig Livres verabfolgt. 8 31. 347. Der Schulthwmeldet den Einsturz des Wachthauses auf dem Wistenlacherbcrg. ES zeigt sich, daß es von der HerrschtLugnore und den Gemeinden des untern Wistenlach mit einem Beischusse von drei Kronen von Seite desdeutschen Theiles dieser Vogtei zu erbauen und zu unterhalten ist, da aber das Signal allein zur Sichelheit hinreicht, so wird auf die Wicdererbauung des Wachthauses für einmal Verzicht geleistet.nimmt dies »cl 1-atilicanckiim. 8 32. ß 348. Die Gemeinde Mchricz beschwert sich über ihren allzu ausgedehnten Straßcnbczirk und bittet, sie durch einige andere Beneficien hiefür zu entschädigen. Bei einerUntersuchung ergibt sich, daß der Gemeinde vor etwas mehr als zwanzig Jahren auf dem Moos e>nEinschlag von zwölf Jucharten Herd gestattet wurde, in der Meinung, daß sie den Ertrag ausschließlichauf die Landstraße verwende, auch alle zwei Jahre Rechnung ablege. Weil aber seit 1765 keine Reck'nungcn vorgewiesen worden sind, wird dem Landvogt anbefohlen, auf die nächste RechnungsconftrenlBericht zu erstatten, wie viel der fragliche Einschlag ertragen habe und wozu die Einnahme verwendetworden sei, zugleich aber die Gemeinde zu Ausführung der 1763 und 1765 erlassenen Vorschriften anznhalten. 8 33. 349. Jeuß begehrt ein Stück Land im Galmwald oder sonstige Beisteuer für Verbesserungdes Schuldienstes. Weil es sich hier um eine gemeinnützige Anstalt handelt und Alles, was zu Verbeiße'rung der Erziehung dienen mag, zu unterstützen ist, wäre Bern zu entsprechen geneigt oder könnte derGemeinde ein Capital von ungefähr zweihundert Kronen gegen gehörige Versicherung anleihen. Freiburg'ohne Instruction, will die Meinung Berns seinen Hoheiten hinterbringen. 8 34. js 359. Die Ständeüberein gekommen, es sei für die neue Zollcommissenstelle zu Murten ein Unterthan beider Hoheitenernennen, in Folge dessen Franz Legier Careh, von Goumoöns-le-Jux, erwählt wird, der die erforderliche