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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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612 Bellen;, Bollenz und Revier. I7S3.

eines Projekts. 8 19. II 354. Bußen, welche wegen schlechten Zustandcs der Straße von der Revierbis an die Luggarncrgrenzc eingezogen werden sollten, veranlaßtcn die Shndici zu Einlcgnng einer stier-lichcn Protestation und den Generalrath zu Bellen; zu dem Erkenntnisse, daß alle Abschiede suspendst^und ungültig sein, also die Gesandtschaften keine Gewalt mehr haben sollen zufolge des Abschieds ven179(1 Bußen einzuziehen; auch daß die hoheitliche Instruction in solchem Falle kraftlos sei. Bon diesemrespektlosen Benehmen wird den Ständen, an welche der Generalrath Necurs nimmt, durch den AbschmKenntniß gegeben. 8 2(1.

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Art. 355. Ablcgung der Kammcrrechnung. 8 l- II 356. Ablcgung der Spitälrechnung. 8 2. II 357. ^ 'lcgung der Kirchenrechnung. 8 3. !! 358. Ablegung der Zollrechnung. 8 4. II 359. Befehl zu Ausschöpftdes Kanals im Stadtgraben. 8 5. II 360. Befriedigender Zustand des Wuhrcs zu Cadossola. 8 6- ^361. Die Reinigung des Dragonatbcttcs wird ernstlich anbefohlen. 8 7. II 362. Die Kricgörohre im ZeuAHause werden in bester Ordnung angetroffen. 8 8. H 363. Betreffend die Feucrordnung wird, obw ßdiesfalls ein Anfang gemacht worden ist, der Rcgcnz anbefohlen, noch Weiteres zu leisten. 8 9. II 364. 6'"Reparation der Wuhrc Ripari Morti und Brunari ist höchst nothwendig. 8 10. II 365. Der Landtberichtet, die LandeSrcchnung befinde sich nun in bcsserm Zustande. 8 11- !> 366. Abermals wird bestat'ö'daß an den Hauptstraßen nicht mehr geschlachtet werde. 8 12. » 367. Befriedigender Zustand der Slra ^von der Revier bis an die Luggarnergrenze. 8 13. II 368. Die Gesandten von Schwhz, Nidwalden u»Uri, welch' letzterer zwar nicht instruirt ist, halten die Reparatur auf dem Portun oder des Landschrc^sogenannter alten Wohnung für nothwendig und lassen sich einen Devis geben. 8 14. II 369. Nidwalhat sich zu erkundigen, ob die Errichtung eines lebendigen Brunnens möglich sei. Eine Untersucht ^zeigt, daß dies nur mit großen Kosten geschehen könnte, was aci releien«l,im genommen wird. 8 ^370. Uri behauptet, daß die Jnehrenhaltung des Ravelins bei der obenberührten Wohnung allenStänden obliege; Schwhz hingegen meint, es sei dies allein Pflicht des Standes Uri; Nidwalden enhat sich über Alles zu erkundigen. 8 16. II 371. In Ansehung der lauisischcn und deutschen Pforte Mschcn Schwhz und Nidwalden von dem Maurermeister zu vernehmen, was daselbst durch ihn geM^sei, worauf von dem Landvogte angezeigt wird, derselbe befinde sich in Altdorf. 8 17- !! 372. Inder Rcciprocität in Erbsachen wird die Rcgcnz befragt, ob sie eine solche für nützlich erachte, worauf ^bejahende Antwort erfolgt. 8 18. II 373. Wegen der Wachthäuschen bei den Stadtthoren wird denein Bauaccord durch den Abschied zur Genehmigung hinterbracht. 8 19. II 374. Auf den Wunsch ^wird die Weggeldtafel zu Creöciano cinsweilcn beseitigt und zugleich a«l reloi-eixlum genommen, daßdieöfällige unordentliche Rechnung nicht gut geheißen werden könne. 8 20.

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Art. 375. Ablcgung der Kammcrrechnung. 8 1. II 376. Ablegung der Kirchenrcchnung. 8 2. II 37legung der Spitalrcchnung. 8 3. I> 378. Ablcgung der Zollrechnung. 8 4. II 379. Der Canal imgraben wird in einem befriedigenden Zustande gefunden. 8 5. II 380. Befehl wegen des Dragonatbc ^Zugleich wünscht Schwhz eine Untersuchung, wie demselben eine schicklichere Richtung gegebenkönnte. 8 6. II 38t. Auf der Straße von der Revier bis Bcllcnz sind Verbesserungen vorzunehmen, ^jenige bis an die Luggarnergrcnze wird in recht gutem Zustande angetroffen. 8 7. I> 382. Die Straß