61l) Bellenz, Bollenz und Revier. 178S.
hinterbringt dies seiner Hoheit. 8 17. ß 287. Uri behauptet, die Unterhaltung der Festungsmauern unddes Ravelins vom Portun bis zum ersten runden Thurme sei Sache der drei Stände, was Schwhz undNidwalden a,t relsrenckum nehmen. 8 18. Ii 288. Da Niemand sich gemeldet, läßt man es wegen derBrücke über den Tessin beim Alten bewenden. 8 19. sj 289. Man hält dafür, es gebühre Croce nichü'mehr. 8 20. ß 29l). Schwhz und Nidwalden nehmen »<i rokeronckum, daß Uri wegen der PfarreienGiubiasco und Camorino sich auf sein im März an die beiden Mitstände gerichtetes Schreiben de-ziehe. 8 21. ß 291. Der Wunsch Uris um Erbauung eines Pulverbehälters auf Kosten der Factorenwird dem Abschied einverleibt. 8 22. ß 292. Die Gärten auf dem hohlen Weg bei dem Portun werde"im mindesten nicht schädlich gefunden. 8 23.
Art. 293. Ablegung der Spitalrcchnung. 8 1- » 294. Ablcgung der Kirchcnrcchnung. 8 2. ß 295. ^legung der Kammcrrechnung. 8 3. » 296. Ablegung der Zollrechnung. Schwhz und Nidwalden wünsche"'daß ein jeweiliger Zoller auch die Zölle zu Castiglionc, Giubiasco, Balle Morobbia und Cadcnazzo ve»geben könne und deshalb verantwortlich gemacht werde, was Uri ack rktkrenckum nimmt. 8 4. » 297. ^Verordnung wegen des Nichterscheinens der Schloßknechtc als Blutrichter fällt aus dem Abschiede. ^wird jedoch noch dahin ausgedehnt, daß bei Verhinderung des Landschreibcrö der Zollcr ihn zutreten habe. 8 5. ß 298. Befehl zu Ausschöpfung des Dragonatbctteö. 8 6. ß 299. Auftrag zu Ausbesserndder Stadtgräben. 8 7. ß 300. Das Wuhr zu Cadofsola wird in befriedigendem Zustande gefunden. 8 ^ ^
301. Die Ausbesserung der Straße von der Revier bis an die Luggarncrgrenze hat statt gehabt. 8 ^
302. Die Wuhre in Carasso sind einigermaßen zu rcpariren. 8 10. ß 303. Mit Anschaffung von Fe"^'röhren soll fortgefahren werden. 8 11- I! 304. Ernstlich wird anbefohlen, von nun an kein Pulver
in dem Städtchen Bellenz aufzubewahren. 8 12. ß 305. Uri und Nidwalden wünschen aufs neue, ^die Negenz eine Fcuerordnung treffe. Schwhz ist ohne Instruction. 8 13. !> 306. Ueber eine durch ^Augustinervorstehcr abgelöst sein sollende Summe konnte man nichts Klares erfahren. 8 14. >j 307. ^gleiche Ansicht wegen der Metzg. Der Generalrath läßt schriftlich bitten, den Metzgern zu verbieten,den Hauptstraßen zu schlachten, was auf Begehre» genannter Behörde dem Abschied einverleibt wird. 8 ,308. Wegen des lebendigen Brunnens und der Uhren ungleiche Instructionen. 8 16. ß 309.send das Augustinerkloster läßt man eine Eingabe des Gencralraths in den Abschied fallen. 8310. Wegen des Ravelins und der Mauern oberhalb der alten Landschrcibcrwohnung weichen die Jnst^tionen von einander ab. 8 18. Ii 311. Die Ausbesserung der Festungswerke von der deutschen Pfortedem Schwhzerschlossc hin soll per incantn vergeben werden. 8 t9. ß 312. Der Wunsch des Maurermeist^'für Besichtigung dieser Fortificationcn belohnt zu werden, wird ack releren«lnm genommen. 8 20.
I7!»I.
Art. 313. Ablcgung der Spitalrechnung. 8 1. >! 314. Ablegung der Kirchcnrcchnung. 8 2. ß 315- ^legung der Kammcrrechnung. 8 3. >s 316. Ablegung der Zollrechnung. 8 4. ß 317. Befehl zu Ausschöp^des Dragonatbettcs. 8 5. ß 318. Auftrag zu Ausbesserung der Stadtgräben. 8 6. » 319. Befriedige"^Zustand des WuhreS zu Cadossola. 8 7. !! 320. Die Straße von der Revier bis an die Luggarncrgee"^ist ferner wohl zu unterhalten. 8 8. ß 321. Das Wuhr zu Carasso veranlaßt keinen Auftrag. 8322. Befehl zu weiterer Anschaffung von Kriegörohrcn. 8 10. » 323. Man hält dafür, auf dem er!^