608
Bellenz, Bollenz und Revier. 1787.
der damals abgelegten Rechnung bewenden, 8 19. ß 233. Um der häufigen Unglücksfälle willen wird dasSchießen bei Feierlichkeiten bei einer Buße von fünfzig Kronen verboten. Zugleich nehmen die beidenandern Gesandten den Anzug des schwhzerischen »u referenUum, es möchten in den drei Vogteien Fr""und Jägercorps errichtet werden, welche allein befugt sein sollen, bei öffentlichen Feierlichkeiten mit gutenprobehaltigen Gewehren zu schießen. 8 20. ß 234. Zu Vermeidung von Unordnungen wird den Hoheitenbeliebt, künftig bei allen Wahlen die Votantcu von dem Kanzler nominatim verzeichnen zu lassen undden bis jetzt geübten Mißbrauch der Ucbertragung von Stimmen zu untersagen. § 2t. 235. Man nin»ntUli reterenlium, daß die Shndici der Vogtei Bellen; den Consoli der Communen ihre Rechnungen sp""^ficirt ablegen sollen. § 22. 236. Ferner, daß die Specereiladen in Bellen; jährlich durch den geschw""nen Doctor während der Jahrrechnung untersucht werden sollen, der ihr zu berichten hat, ob dieselbenmit guten Medicincn versehen seien, welche Angelegenheit von Nidwalden angeregt wurde. 8 23. Ü237. Ebenso, den Schloßknechten das Mitrichten über die von ihnen gefangenen Schelmen von nun anzu untersagen. 8 24. ß 238. Weiter, daß die Stadt- und Landuhren nach deutscher Art eingerichtet werbt"möchten. 8 25. jj 239. Gleichfalls, daß auf dem Stephansplatze zu Bellenz, zum Nutzen der Einwohnt-und zur Zierde des Städtchens, ein lebendiger Brunnen angebracht werde. 8 26. ß 240. Endlich,ein unter der deutschen Pforte befindliches „Lädelin" auf den Jncanto geschlagen werde. 8 27. ß 241. ^Zoller hält dafür, daß die Unterhaltung der Festungsmauer und des Ravelins von dem Portun bis 5"dem ersten runden Thurme unter dem Urnerschlosse den drei Ständen obliege, während Andere vermein"""Uri allein habe diese Verpflichtung. 8 28. ß 242. Schließlich nimmt man all retereullum, es möchteden Tessin bei Monte Carasso eine Brücke errichtet werden. 8 29.
1788.
Art. 243. Ablegung der Spitalrechnung. 8 1-!! 244. Ablegung der Kirchenrcchnung. 8 2. !! 245-legung der Kammerrechnung. Die zwei Filippi, welche in derselben als Wartgeld für den Schloß!^verrechnet, von den Castellanen aber bezogen wurden, sollen einswcilen durch den Fiscal zurückbchawerden. 8 3. » 246. Ablegung der Zollrechnung/ 8 4. 247. Auftrag zu Ausschöpfung des Drag""^bettes. 8 5. ß 248. Besichtigung des Canalö im Stadtgraben. 8 6. ß 249. Die zu Cadossola vorgenom'""^Wuhrarbeit wird befriedigend gefunden. 8 7. ß 250. Ernstlich wird anbefohlen, die Landstraße von ^Revier bis an die Luggarnergrenze in guten Stand zu setzen. 8 8. ß 251. Die Ripari MortiBrunari werden besichtigt und das Nöthige verordnet. 8 9. jj 252. Man nimmt die Verdingung ^Reparation des Ravelin bei dem Portun »u rvlvrenckum. Uri und Nidwalden lassen ihren Dritte!der Ausbesserung des runden Thurmes unter dem Schwhzerschlosse, der Stadtmauern über der denn?Pforte und der Brücke im Valle Morobbia aus dem Zolle bezahlen, waö der Gesandte vonseinen Obern hinterbringt. 8 10. ß 253. Das neue Zeughaus (sie) wird für Bellenz ziemlichgefunden und zugleich befohlen, für die vorhandenen Kriegsrohre gehörige Obsorge zu tragen und ^den Anschaffungen fortzufahren. 8 lt. !! 254. Die Angelegenheit wegen der Metzg findet noch kein"ledigung. 8 12. !! 255. Ebenso die Frage über die Feuerordnung. 8 13/ !! 256. Uri wünschtVorlegung eines Inventars von Seite des Augustinerklosters; Nidwalden verlangt keine solche und S ) ,ist ohne Instruction. 8 14. » 257. Das Schicßverbot für Ungeübte verbleibt in Kraft, dagegen willeinem Jägercorps bei Feierlichkeiten das Feuern aus probehaltigen Gewehren erlauben. 8 15. !! 253-