604
Bellenz, Bollenz und Revier. 4784.
werde. § 28. ß 146. Ebenso, daß zu Bellenz durch die dortige Bürgerschaft eine gute Fcuerordnung ge-macht und die nöthigen Löschgeräthe angeschafft werden. 8 29. ß 147. Ferner, daß daselbst statt der kleine»und großen Elle und des kleinen und großen Pfundes, wodurch viele Betriegereien entstehen, nur EineElle und Ein Gewicht eingeführt werde. 8 30. ß 148. Weiter, daß nächst den dasigen Pforten, wie dieszu Lucern der Fall ist, Wachtstüblein erbaut werden, damit man an denselben anklopfen und sich ^Pforte öffnen lassen könne, indem Fremde wie Einheimische bis anhin eine halbe, ja ganze Stunde, eßbei Wind und Wetter, warten mußten, bis der auf dem Thorthurme wohnende Wächter (Guardian)die Rufenden hörte oder hören wollte. 8 31. ß 149. Gleichfalls, daß das abgefallene Siegel an dem Haup^statutenbuch durch ein neues ersetzt werde. 8 32. 150. Ferner nimmt man ack relvrenckum das Memorydes?. Scalenghe, Superior der Augustiner. 8 33. ß 151. Ebenso, es möchte eine bessere Einrichteder am Bartholomäustagc bei den Stadtthorcn aufgestellten Wache, die jetzt nur zum Gcspötte diene,statt finden. 8 34. ß 152. Endlich, daß die Vorsteher des Spitals zu Bellen; keine Kapitalien aus dc^Spitalgute herausgeben ohne Einwilligung des Raths, welcher dafür gut zu stehen habe. 8 35.
4783.
Art. 153. Ablegung der Spitalrechnung und Anzeige an die Rechnungssteller, daß die Verordn»^wegen der Kapitalien von den Hoheiten genehmigt worden sei. 8 1- I! 154. Ablegung der Kirchen^nung. 8 2. ß 155. Ablegung der Kammerrcchnung. 8 3. ß 156. Ablegung der Zollrechnung. 8 ,157. Befehl zu Ausbesserung des Dragonatbcttes. 8 5. ß 158. Auftrag zu theilweiser Säuberung ^Canals im Stadtgraben. 8 6. ß 159. Das Wuhr in Eadossola wird in befriedigendem Zustande getro5^doch wird der Befehl ertheilt, in dessen Nähe ebenfalls zu „wöhrnen". 8 7. ß 160. Die LandstraßeBellenz bis an die Grenze der Revier wie diejenige von Bellenz bis an die Luggarnergrcnze sind e> ^Reparatur zu unterwerfen. 8 7 u. 8. ß 161. Der letztjährigc Auftrag wegen der zwei Wuhrc am Tcssinerneuert, da demselben keine Folge gegeben worden ist. 8 9. ß 162. Weil Schwhz im verflossenen ^4herbst beim Zoller gegen die Verwendungen des bellcnzischcn Zolles inhibirte, konnte weder die Ra^auöbesserung vorgenommen, noch dem Großwcibel HauSrath angeschafft werden. Uri und Nidwa ^befehlen jene Arbeit aufs neue, was Schwhz a«l reteron<l,im nimmt. 8 10. jj 163. Gegen denBellen;, der wegen des Zeughauses keine Schritte gethan, wird der vorjährige Auftrag wiederholt. ^gleich nimmt man den Wunsch dieser Behörde a<l relvreixlum, sie mit Anschaffung von „ Kriegsrolfi ^zu verschonen, weil einerseits jeder Bürger sein Gewehr zu Hause habe, anderseits man im FallRoth sich der in den Schlössern befindlichen KricgSrohre bedienen könnte. 8 11- » 164. Zwei imaufbewahrte Stücke werden besichtigt, das eine, ungefähr zehn Schuh lang, hat bei der Mündung ^Wappen mit einem geflügelten Löwen und den Buchstaben 8. v., und auf einem der Lafettenzapst^ ^die Jahrszahl 1140 (sie); das zweite, von neunthalb Schuh Länge, hat bei dem Zündlochceinen Seite das Wappen der Visconti, auf der andern erblickt man eine ganze und eine halbe ^deren andere Hälfte weggeschlagen zu sein scheint, wahrscheinlich das Wappen Frankreichs. §165. Man nimmt die Frage, wem die Ausbesserung der Mauern bei den Pforten obliege, »4<tum. 8 13. ß 166. Des Jagdverbotes soll nicht weiter gedacht werden. 8 14. i! 167. Gleichst ^Artikels wegen Abfassung der Abschiede in welscher Sprache. 8 15. ß 168. Uri wünscht, daßerste Instanz über Criminalfehlcr absprechen möge, daß aber, um die Kammer nicht zu benachthe'