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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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600 Bellenz, Bollenz und Revier, 1781.

erheischt eine neue Verfügung, 8 5. II 61. Befehl, den Graben bei des Statthalters Wiesen, dessen Wassereinen häßlichen Geruch verursacht und die Allmende beschädigt, zu säubern. 8 6. II 62. Das Dragonatbcllsoll bis Ende März gereinigt sein. 8 7. II 63. Der letztjährige Beschluß wegen der Cadcnazzcrstraße wirdbestätigt und man befiehlt, alle Landstraßen in gutem Stande zu erhalten. 8 8. II 6-1. Das einer kleinenReparatur bedürftige Wahr zu Cadossola soll ausgebessert werden. 8 9. II 65. Die Befehle wegen derWasscrwehrh" Brunaro sind noch nicht vollzogen, daher die Arbeit bis Ende Aprils zu vollenden ist,bei einer Buße von zehn Kronen für jeden Widerspenstigen. 8 19. II 66. Mit der Navelinrcparatur istfortzufahren. 8 11- » 67. Der Frcimann Jakob Mathias Wollmar zu Lauis, welcher befragt worden ist'was er für seine Verrichtungen verlange, meldet, er fordere für eine Hinrichtung durch das Schwei,für Erhängen, Erwürgen an derSaul", Verbrennen, Vicrtheilen u. drgl. für jeden Fall 18 Mailarderpfunde; für Aufstellung des Hauptes auf den Galgen oder an einen andern Ort, für VergrabnNZunter den Galgen, für Aufrichtung eines Scheiterhaufens und für Abhauen einer Hand jedesmal 12 Pstwdifür Vifitirung eines Delinquenten, Zungenschlitzen, Nascnabhauen und für jeden Stoß, wenn Einerrädert wird, 6 Pfunde; für Folterung einer Person 3 Pfunde; für Beiwohnung bei einem Exanw"1 Pfund 5 S.; für Stellung an den Pranger oder Auöstreichung mit Ruthen 8 Pfunde. Einen Kron^thalcr verlange er für seinen täglichen Unterhalt, wenn er aber auf der Reise sei, etwas mehr.überbringt dies den Hoheiten durch den Abschied. 8 12. II 68. Ferner wird all rekerenllum genommenEs mächte, da das Statut Nr. 196 das Jagen mit Hunden nur vom ersten Tage der Fasten bis ^Ende Juni verbiete, dieses Verbot bis auf Michaelötag ausgedehnt werden, weil durch die Jagd ^Accker wie die Wiesen allzu sehr Schaden leiden. 8 13. II 69. Ebenso, daß, weil der Käscvcrkauf außer ^Vogtei Bellenz höchst nachthcilig sei, das Statut Nr. 171 in Wirksamkeit gesetzt werden möchte. 870. Gleichfalls den Wunsch des Landvogtes von Bellenz um Untcrsagung der Ausfuhr von Fischen, ^flügel und andern Victualicn, indem das diesfällige Statut Nr. 173 umgangen werde. 8 15. II 71. Schulich wird das Gesuch des gleichen Landvogteö um Erlassung einer billigern Fischtaxe dem Abschied ejverleibt. 8 16.

Art. 72. Ablegung der Spitalrechnung, bei welchem Anlasse der Wunsch geäußert wird, da derfür Kranke und Reisende gestiftet sei, so möchten ihm die Findelkinder abgenommen und in dennach Mailand geschickt werden, indem die »l'veolo^i« dafür halten, daß dieses ohne einigen Scrupcl ^Gewissens " geschehen dürfe, weil ehemals Bellen; dem mailändischen » Stall» « incorporirt gewesen. 873. Ablegung der Kirchenrechnung. 8 2. II 71. Ablegung der Kammcrrcchnung. 8 3. II 75. Adleg"der Zollrechnung. 8 1- II 76. Auftrag zu Säuberung des Dragonatbcttcs und zu Ausbesserung dessen B5" ^und Mauern. 8 5. H 77. Die Ausschöpfung des Canals im Stadtgraben hat statt gefunden. 8

78. Das Wuhr zu Cadossola ist hergestellt worden. Zugleich wird die Notwendigkeit einer Mar ^herichtigung zwischen der Vogtei Bellen; und der Landschaft Revier all rel»r«nll»m genommen. 8^ ^

79. Die Straße von Bellen; über Cadenazzo an die Grenze soll in guten Stand gesetzt werden. 8 ^

80. Ebenso die in das Vallc Morobbia führende. 8 9. Ii 81. Die zwei Wuhre am Tcssin sind 9^^,worden, befinden sich aber dennoch in sehr schlechtem Stande. 8 19- II 82. Die Ravclinrcparatur ist ^zusetzen. 8 11- II 83. Die Taxen des Freimanns zu Lauis werden einSweilcn für die Landvogteigutgeheißen, auch ist er bereit, einen ähnlichen Accord für die Vogteicn Bollenz und Revier einzug