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den von dein urnerischcn Gesandten erstatteten Bericht, der Erwähnte sei von dem neuen Landvogte ^seinem Statthalter ernannt worden, entsteht die Frage, ob zur Bestätigung eines Statthalters eine Mast'rität genüge. Der schaffhausensche Gesandte wagt nicht, dieselbe von sich aus zu entscheiden, sondc^nimmt sie -ul retel-enüuw , was auch von dem zürcherischen geschieht. Bustelli wird indcß, da eine Me^'heit sich für ihn ergibt, als Statthalter eingesetzt und von dem luccrncrischen Gesandten beeidigt. EistHGesandtschaften wünschen, dieser Artikel möchte von nun an aus dem Abschiede fallen. 8 8. !> »Der zürcherische Gesandte eröffnet instruktionsgemäß: a) Daß in Zukunft über den bustellischcn Ha>^Stillschweigen solle beobachtet werden; b) daß er wegen der Statthalterstelle der Mehrheit beizutreten habbund c) daß künftig in solchen Fällen die Majorität entscheiden möge. Die Gesandten von Lucern, ^Schwyz, Untcrwaldcn, Zug, GlaruS, Basel und Frciburg stimmen dieser Ansicht bei. Bern bemerkt, ^seiner Instruction könne die Mehrheit in solchen Fällen nicht entscheiden, behält sich die obrigkeitlich^Rechte vor und will das Angehörte a«l rewrenUnm nehmen. Solothurn hält dafür, Einmüthigkciterforderlich, und Schaffhauscn erklärt Bustelli, bis er sich genügend legitimirt habe, aller Ehrenst^unfähig. § 5. «, 17««. Die solothurnische Gesandtschaft protcstirt abermals und die übrigen Gesa"^äußern gleichfalls ihre früher» Ansichten, doch behält sich diejenige von Schaffhausen die ConveN'^vor. 8 3. js ?. I7«!t. Auf den Wunsch der zürcherischen Gesandtschaft wird das bustellischc Geschäft, ^der Protestationen von Schwhz, Zug, Glarus, Basel und Nidwaldcn, durch eine Commisfion, bestwaus den Gesandten von Bern, Solothurn und Schaffhausen, untersucht und deren Gutachten in denschied genommen. 8 18. s. 17S4I. Man erachtet obige Angelegenheit für ausgemacht und läßt diestaus dem Abschiede fallen; doch erklären die Gesandten von Zürich und Bern instructionsgemäß, daßStände Bustelli, weil er in dem Spitalgeschäft als Falsariuö, überhaupt als ein gefährlicher ^erschienen sei, nie mehr als einen öffentlichen Beamten anerkennen werden, welcher Meinung die l ^thurnische Gesandtschaft sich anschließt, da Bustelli die Stände durch Unwahrheiten und „ Retizenst"hintergangen habe. 8 1t-
Mainthal oder
I n h
1. Landvögte. 68t—«»?.
2. Abzug. 6SZ—69«.
Z. Brücken und Straßenwesen. 6S7—7vl«. Holzffößungen.
Val Maggia.
a l t.
a. Streit zwischen Eampo und Intra. 70? —705.
b. Honoranz für den Landvogt. 706—7tt.». Marktbegehren. 7tZ. 71».
K. Äirchensachen. 7t t — 720.
7. LocalcS. 7Zl.
Art. 68l. 1778. Lucern.
Obwalden.Basel.
Schaffhausen.
., 682.„ 683.„ 684.
178«.1782.17841.