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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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McndriS. Hgz

werden sollen und der genannte Beamte habe zugleich angefragt, ob in diesem Falle dasselbe nicht füreine Schule verwendet werden könnte. Da nunmehr laut Bericht des Erwähnten diese Aufhebung ver-hoben worden, trägt man dem Landvogteiamt auf, den Hoheiten, wenn etwas dieser Klöster halbenIkhehen sollte, sogleich Kenntnis zu geben. 8 10. » 470. 178S. Die Mehrzahl der Gesandten will den"uf die Güter besagter Klöster gelegten Sequester fortbestehen lassen, während Schwhz dessen AufhebungVerabfolgung der Einkünfte all lacum unllo wünscht, auch darauf Bedacht genommen wissen will,^ unsere Angehörigen sowohl in dem Spital als in andern Anstalten zu Como mildreich aufgenommenwerden. Unterwaldcn erklärt, wenn aus diesen Klöstern eidgenössische Töchter verstoßen werden sollten,^rcn solche unverzüglich aus obigem Vermögen zu unterhalten. Es fällt nun der Bericht, die Frauen--^er zu Como seien wirklich aufgehoben und in Folge dessen durch den Landvogt die im MendrisischcnSzenen Güter des Ursulincrklostcrs wie diejenigen der Klöster St. Kolumban und St. Clara mit Arrestworden, welche Güter auf 46000 Pfund geschätzt werden. Auch ist einer deshalb niedergesetzten^Mission die Anzeige zugekommen, daß weder von Como, noch von der mailändischen Regierung ProtestPhöben worden sei und daß die im Mendrisischcn gelegenen Güter des Ursulincrklostcrs von einem ehemals^ Mendriö vorhanden gewesenen Fraucnklostcr herrühren, das seiner schwachen Ockonomie wegen schonmehr als zweihundert Jahren aufgehoben und mit dem Ursulinerklostcr zu Como vereinigt wurde.Vilich sxjx die Ucberblcibsel der Klostcrmauern und der Capelle bemerkbar. Man beschließt^nmehr, der Sequester habe fortzubestehen, die Zinsen von den sequestrirtcn Gütern aber seien durch dieSchaft einzuziehen. § 7. ß 471. 17«<i17t»1. Alljährlich wollte die Mehrzahl der Gesandtschaften^ dx,n auf die fraglichen Besitzungen gelegten Sequester verbleiben lassen, eine Minderheit hingegenOschle, diese Sequestrirung wäre nicht geschehen, mithin die Besitzungen sammt den seither davon ein-^°gcncn Zinsen ausgeliefert worden. Da jedoch 1791 verlautet, daß diese Angelegenheit verglichswcise^'tigt werden dürfte, will die Minorität den angebahnten Verhandlungen sich im geringsten nicht wider-

behält übrigens, wenn dieselben fehlschlagen sollten, sich die gethancn Aeußcrungen vor. 1786 8 6.^ 8 6. 1788 8 4. 1789 8 2. 1790 8 2. 1791 8 t- !! 472. 17»2. Der im Laufe des Jahreö getroffene^ö'auf der bisanhin im Sequester gelegenen Güter und Gefälle, sich auf 18600 Pfund belaufend, ist" Hoheiten ratificirt worden. Zugleich werden die Gesandten von Bern, Uri und Solothurn ange-cin dieöfälligcs Gutachten zu hinterbringen. Dasselbe geht dahin, es möchte die fragliche Aus-Uliime bei einem Partikularen in Lauis zu 3^ Proccnt auf unbestimmte Zeit, jedoch unter demsammcthaftcr Ablösung erhoben und dem Anleihcr ein Theil der acquirirtcn Güter verpfändetH auch seien die Originalinstrumcnte im zürcherischen Staatsarchiv aufzubewahren. Wegen ders/^^ung der Güter hinterbringt die Session den Ständen das Commissionalgutachten durch den Ab-lll ' ^ 1- !! 473. 17,»tt Die Jahrrcchnung erkennt auf den Bericht einer aus den Gesandten von Bern,^ Uich Solothurn bestehenden Commission, es seien aus dem Erlöse eines Theilcö der obigen GüterGeld, wie alle hierauf bezüglichen Kosten zu bezahlen. Betreffend Verwendung der aus^pachteten Gütern hcrfließendcn Einnahme bringen die hierüber befragten Regenten folgende Vor-») Errichtung eines Hospitals; d) Besoldung eines Arztes und Wundarztes für die Armen;k^^^jZung von wahrhaft Bedürftigen; 4) Gründung von Schulen zu Mcndris und Balerna, ineinc^" Schreiben und Rechnen gelehrt werden sollte, und im Falle eines Ncbcrschusses Besoldung^ohl instruirtcn Hebamme. Der letzte Punkt wird einmüthig den Hoheiten zur Genehmigung

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