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^isoren, einen Minister und fünf Brüder für die Besorgung der Ockonomie, auch wäre für einen Inva-liden ein Platz zu reservircn. Nach der Ansicht der Commission hingegen könnten drei Geistliche, mitInbegriff des Probstcs, genügen, wenn die Anzahl der Professoren durch zwei junge Substitute vermehrt^ das Klostervermögcn unter weltliche Verwaltung gestellt würde. Nach einem mehrjährigen Ucber-nhlage betrage das reine Einkommen des Klosters 7799 Pfund, welche Summe jedenfalls zu BestreitungAusgaben nicht hinreiche. Würde für jeden Schüler hingegen ein monatlicher Beitrag von einemendo gefordert und rechne man auf sechsunddreißig Schüler, welche Zahl bestimmt anzunehmen sei, so^are der Ausfall leicht zu decken, ohne daß Kinder von minder vermöglichen Eltern, welche vorzüglichedritte ankündigen, von uncntgeldlicher Besuchung des Collcgiums ausgeschlossen werden müßten. Damit' Zur Ratification dieses Gutachtens der Unterricht nicht unterbrochen werde, beschließt die Jahrrcchnung,^ Probst aufzutragen, die drei in Mailand, Pavia und Como sich aufhaltenden, aus der italienischenchkciz gebürtigen Patres zur Heimkehr aufzufordern, widrigenfalls sie von der Versorgung im Kloster^geschlossen würden. Ferner wird den Patres untersagt, keine Fremden mehr aufzunehmen, noch ein-mische Brüder einzukleiden und vorläufig erkennt, daß sämmtliche Documente und Schuldverschreibungen. k>ne im Kloster selbst aufzubewahrende Casse mit drei Schlüsseln gelegt werden sollen, wovon der eine^ Landvogt, der zweite dem ErzPriester und der dritte dem Probst des Klosters zu behändigcn sei. 8 16.
o. Vicinanzgütcr.
liin ^rn eröffnet instruktionsgemäß, daß seine Obern den Verglich über die Verthei-
^3 der von den Vieinanzgütern des Fleckens Lauis eingehenden Einkünfte bestätigt haben. Zürich,kkkn und Obwalden können gleichfalls diesen Verglich genehmigen; Uri, Schwhz, Nidwalden, Zug,1kl und Solothurn sind wegen der bereits ausgefertigten Einwilligungsbriefe nicht mehr instruirt;rus, Freiburg und Schaffhausen behalten sich vor, die entsprechenden Ortsstimmen einzusenden. 8 29.
ll. Spital.
^ Art. 384. 1787. Weil von dem Landvogte eine bessere Spitalordnung gewünscht wird, schlägt man^ Hoheiten folgendes vor: a) Der Spitalvcrwalter soll die spccificirten Rechnungen, insbesondere die-deip^ ^ Spital auögcthcilte Almosen, sechs Wochen vor Eröffnung der Jahrrechnung
dep ,^^dogt vorlegen, damit derselbe der Session Bericht erstatten könne; b) wenn Baarschaft vorhan-^ soll vcr Spitalverwalter die Gelder nicht minder als zu drei Procent ausleihen, auch sind alle^ dritthalb Proccnt ausgeliehenen Kapitalien aufzukünden; c) soll in Zukunft nach Willkürbor lcstirt werden können, diese Anstalt aber verbunden sein, auch die Armen der Landschaft, wie
Pu Zeiten, anzunehmen. 8 34. II 385. r. 1788. Sämmtliche Hoheiten bestätigen die zwei erstenk in obigem Projcct, hingegen läßt man den dritten Artikel fallen. Zugleich wird dem Landvogt
fe^^3en, zu untersuchen, ob die genannten Armen ausgeschlossen seien oder nicht. 8 18. II 2. Bctref-i>lh h ^osuch der Dörfer, Findelkinder in den Spital zu Lauis tragen zu dürfen, soll der LandvogtSpitalverwalter erkundigen, ob dies thunlich sei. 8 26 s- >> 386. 178». Der Landvogt hatkin k erstatten, von wem und zu welchem Zwecke Spitalstiftungen gemacht worden seien, auch soll erlieres Formular für die Rechnung entwerfen und dasselbe der nächsten Jahrrcchnung vorlegen. 8 11.^ lt. Mann 0.
^78. Von dem im letzten Mai zu Zürich getroffenen Vergliche betreffend Einzäunungsenden zu Manno will die berncrische Gesandtschaft ihren Obern Kenntniß geben. 8 7.
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